Homeland Security Investigations hat am 12. Oktober die Wohnung der Abgeordneten Ilhan Omar in Washington durchsucht und Mobiltelefone, Laptops, einen Computer sowie Reisepässe beschlagnahmt. Das US-Justizministerium bestätigte, dass die Maßnahme Teil einer laufenden strafrechtlichen Bundesermittlung ist, nannte bislang aber keine konkreten Vorwürfe. Im Mittelpunkt stehen möglicherweise Omars Einbürgerungsberechtigung, persönliche Finanzangaben und Einwanderungsunterlagen. Damit rücken erneut die rechtlichen Risiken für Amtsträger und die Verfahrensweise der Bundesbehörden in den Blick.
Omar war während der Durchsuchung gemeinsam mit ihrem Ehemann zu Hause. Ein Gericht hatte den Durchsuchungsbeschluss genehmigt. Anschließend stellten die Ermittler mehr als ein Dutzend Vorladungen an Mitglieder ihrer Familie aus. Öffentlich zugängliche Informationen deuten darauf hin, dass sich ein Schwerpunkt auf die Unterlagen bezieht, die Omar bei ihrer Einbürgerung im Jahr 2000 eingereicht hatte. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Dokumente ihr Alter bei der Einreise in die USA im Jahr 1995 korrekt wiedergaben.
Einbürgerungsunterlagen im Zentrum der Ermittlungen
Omar wurde in Somalia geboren und lebte später mit ihrer Familie in einem Flüchtlingslager in Kenia. 1995 kam sie gemeinsam mit ihrem Vater und weiteren Angehörigen in die Vereinigten Staaten. Im Jahr 2000 schloss sie das Einbürgerungsverfahren ab. Eine zentrale Frage lautet, ob ihr Vater sie in den Antragsunterlagen als 17 Jahre alt angab, obwohl sie bereits 18 geworden war.
Für Antragsteller ab 18 Jahren kann ein anderes Einwanderungsverfahren gelten als für minderjährige Kinder. Die Ermittler prüfen daher, ob Geburtsdaten, Altersangaben oder Angaben zum Antragsverfahren wesentliche Falschaussagen enthielten. Das Justizministerium hat bislang keine Beweise veröffentlicht, die ein Verbrechen belegen. Ebenso ist offen, ob die Untersuchung zu strafrechtlichen Anklagen führen wird.
Auch Omars Ehegeschichte ist Gegenstand der Prüfung geworden. Präsident Donald Trump und andere haben ihr vorgeworfen, sie habe ihren Bruder geheiratet, um einen Einwanderungsstatus zu erlangen. Omar weist den Vorwurf zurück und bezeichnet die Untersuchung als unbegründeten politischen Angriff.
Finanzangaben von Omar werden geprüft
Die Ermittlungen betreffen außerdem finanzielle Sachverhalte aus Omars Ehe mit ihrem heutigen Ehemann Timothy Mynett, einem früheren politischen Berater der Demokratischen Partei. Die US-Staatsanwältin Jeanine Pirro erklärte, ihre Behörde prüfe die von Omar eingereichten Finanzoffenlegungen. Welche Vermögenswerte, Transaktionen oder konkreten Angaben betroffen sind, geht aus den öffentlich verfügbaren Informationen nicht hervor. Ein Verstoß wurde bislang nicht festgestellt.
Der Teil der Ermittlungen zu den Finanzangaben ist relevant, weil solche Erklärungen sowohl für eine mögliche rechtliche Verantwortung von Amtsträgern als auch für die Prüfung von Interessenkonflikten und die Transparenz staatlichen Handelns eine Rolle spielen. Die bei einer Untersuchung sichergestellten Unterlagen bleiben zunächst Beweismittel in einem laufenden Verfahren. Sie sind für sich genommen kein Nachweis dafür, dass gegen das Gesetz verstoßen wurde.
Fragen zur Vergangenheit von Omars Vater
Nach der Ankunft der Familie in den USA ließ sich Omars Vater Nur Omar Mohamed zunächst in Washington nieder, bevor er nach Minnesota zog. Er arbeitete unter anderem als Taxifahrer und Postangestellter. Omar hat ihn als Pädagogen beschrieben. Mohamed starb 2020 an Komplikationen im Zusammenhang mit COVID-19.
Streit über seine frühere Biografie ist inzwischen Teil der erneuten Prüfung von Omars Einwanderungsgeschichte. Ein Historiker und Forscher erklärte, Mohamed habe als Oberst in der Armee des früheren somalischen Präsidenten Siad Barre gedient. Zugleich stellte er infrage, ob Mohamed über einen längeren Zeitraum als Pädagoge tätig war. Andere Vorwürfe besagen, er habe bei seinem Antrag auf Flüchtlingsstatus falsche Angaben zu seiner persönlichen Geschichte gemacht.
Für einen direkten Zusammenhang zwischen diesen Behauptungen zu Militärdienst und Identität und einem Verstoß Omars gegen das US-Einwanderungsrecht gibt es bislang keine öffentlich bestätigten Belege. Das Justizministerium und die Ermittler müssten anhand der ursprünglichen Einwanderungsakten, Einbürgerungsunterlagen und weiterer Beweise klären, ob rechtlich relevante Falschangaben gemacht wurden.
Entzug der Staatsbürgerschaft nur über Gericht
Die Regierung Trump hat zuletzt ihre Maßnahmen zur Inhaftierung und Abschiebung von Menschen verschärft, denen ein unrechtmäßiger Aufenthalt in den USA vorgeworfen wird. Auch Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht und einer Green Card sind verstärkt geprüft worden. Gleichzeitig hat die Regierung mehr Klagen angestrengt, mit denen die durch Einbürgerung erworbene Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden soll.
In einem solchen Verfahren muss das Justizministerium ein Gericht grundsätzlich davon überzeugen, dass die betroffene Person im Einbürgerungsverfahren eine wesentliche Falschaussage zu ihrer Berechtigung gemacht hat. Sollte sich die Untersuchung gegen Omar in diese Richtung entwickeln, müssten die Staatsanwälte nicht nur eine unzutreffende Angabe nachweisen. Sie müssten außerdem belegen, dass diese für die damalige Entscheidung über die Einbürgerung erheblich war.
Auch eine Klage wegen des Entzugs der Staatsbürgerschaft würde nicht unmittelbar einer Abschiebung gleichkommen. Ein solches Verfahren könnte gerichtliche Schritte und weitere Maßnahmen nach dem Einwanderungsrecht umfassen.
Omar bezeichnete die Durchsuchung als jüngstes Beispiel dafür, dass Bundesbehörden gegen eine politische Gegnerin eingesetzt würden. Sie erklärte zugleich, ihre Aufgaben im Kongress weiter wahrnehmen zu wollen. Trump hat eine Beteiligung an der Untersuchung bestritten, Omar aber öffentlich aufgefordert, nach Somalia zurückzukehren, und die Durchsuchung bei einer Kundgebung in Ohio thematisiert. Die Maßnahme erfolgte wenige Wochen vor den Zwischenwahlen im November. Mehrere demokratische Abgeordnete erklärten, die Vorwürfe gegen Omar hätten seit Langem keine faktische Grundlage.
Das Justizministerium hat bislang lediglich bestätigt, dass die Untersuchung läuft. Der vollständige Durchsuchungsbeschluss, Einzelheiten zu den Vorladungen und ein formelles Anklagedokument wurden nicht veröffentlicht. Ob Omar strafrechtlich angeklagt wird, Konsequenzen wegen ihrer Finanzangaben drohen, eine Klage zum Entzug der Staatsbürgerschaft eingereicht wird oder ein anderes einwanderungsrechtliches Verfahren folgt, hängt von den gesicherten Beweisen und den anschließenden gerichtlichen Entscheidungen ab.