Die US-Steuerbehörde IRS untersucht Steuerstrukturen, die einige Krypto-ETFs bei der Übertragung digitaler Vermögenswerte an Wall-Street-Handelshäuser nutzen. In einer Mitteilung vom 28. September erklärte die Behörde, dass bestimmte Konstruktionen es Fonds ermöglichen könnten, Gewinne bilanziell nicht unmittelbar zu erfassen. Eine separate Steuerentscheidung verwarf zudem eine Struktur, bei der vermögende Anleger aufgelaufene Kursgewinne aus Aktien in Anteile eines diversifizierten Fonds tauschen konnten, ohne sofort steuerpflichtige Gewinne auszuweisen.
Beide Maßnahmen betreffen die steuerliche Behandlung von ETFs. Änderungen bei der Einordnung solcher Gewinne könnten den Steuerstatus, die Struktur eines Fonds und die Steuerlast seiner Anleger beeinflussen. Die IRS nannte bislang keine konkreten Fonds und erklärte auch nicht, dass sämtliche Krypto-ETFs unter die Prüfung fallen.
In-kind-Rücknahmen im Fokus der IRS
Die meisten US-Investmentfonds können eine steuerlich begünstigte Behandlung erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass mindestens 90 Prozent ihrer Erträge aus Dividenden, Zinsen und Gewinnen aus dem Aktienhandel stammen. Erträge aus Kryptowährungen und Rohstoffen werden für diese Berechnung nicht berücksichtigt. Ein zu hoher Anteil nicht begünstigter Erträge kann den Steuerstatus eines Fonds gefährden.
Nach Angaben der IRS könnten einige ETFs In-kind-Rücknahmen nutzen, um im Wert gestiegene digitale Vermögenswerte abzuwickeln. Statt die Assets zu verkaufen und einen Kapitalgewinn zu verbuchen, überträgt der Fonds sie an ein Handelshaus. Dieses löst die Fondsanteile ein oder macht sie zu Geld. Wird dabei auf Ebene des Fonds kein Verkauf mit Gewinn erfasst, könnte der Ertrag einer ungünstigeren steuerlichen Kategorie entgehen.
Die Behörde erklärte, dass die geprüften Konstruktionen Fonds betreffen könnten, die digitale Vermögenswerte direkt oder über Trusts halten. ETF-Analyst James Seyffart bezeichnete die Mitteilung als weit gefasst. Sie erfasse unter anderem In-kind-Rücknahmen, Transaktionen nach Section 351, sogenannte Box-Spread-Strategien und Straddle-Transaktionen. Solche Konstruktionen können dazu dienen, steuerliche Ergebnisse herbeizuführen oder ihre Erfassung aufzuschieben.
Spot-Bitcoin-Trusts haben eine andere Struktur
Die Mitteilung nennt keine betroffenen Fonds. Spot-Bitcoin-Produkte wie der iShares Bitcoin Trust von BlackRock nutzen eine andere rechtliche und steuerliche Struktur. Der Fonds ist als Grantor Trust organisiert. Seine steuerliche Behandlung wird damit an die Anteilseigner weitergereicht und nicht vollständig wie bei einem herkömmlichen Fonds auf Fondsebene abgewickelt.
Der unmittelbare Fokus scheint daher eher auf konventionellen Fonds zu liegen, die Krypto-Assets direkt halten oder Beteiligungen an damit verbundenen Trusts besitzen. Fonds, die solche Vermögenswerte über Offshore-Tochtergesellschaften halten, werden in der Mitteilung nicht ausdrücklich erfasst. Wegen der Unterschiede zwischen den Produktstrukturen lässt sich allein aus der Bezeichnung „Krypto-ETF“ nicht ableiten, ob ein Fonds betroffen sein könnte. Anleger müssten dafür die Registrierungsunterlagen und die steuerliche Konstruktion des jeweiligen Produkts prüfen.
Offen ließ die IRS außerdem, ob eine spätere Regelung rückwirkend gelten könnte. Eine künftige Vorgabe könnte sich nur auf Transaktionen nach ihrer Veröffentlichung beziehen oder auch bereits abgeschlossene Geschäfte erfassen. Die Frist für öffentliche Stellungnahmen endet am 28. Oktober. Umfang und Inkrafttreten der Regelung bleiben bis zu weiteren Vorgaben der Behörde unklar.
IRS verwirft Aktien-Tausch nach Section 351
Mit der am selben Tag veröffentlichten Steuerentscheidung 2026-20 schränkte die IRS eine weitere ETF-Konstruktion ein. Bei dieser Strategie konnte ein Anleger stark im Wert gestiegene Aktien in einen neu aufgelegten ETF einbringen. Der Fonds übertrug die Aktien anschließend an ein Handelshaus, um ein stärker diversifiziertes Portfolio zu erhalten, ohne zunächst Kapitalgewinne ausweisen zu müssen.
Die IRS kam für die geprüften Umstände zu dem Schluss, dass die Übertragung der Aktien an das Handelshaus einen steuerpflichtigen Verkauf darstellte. Es handelte sich demnach nicht um einen steuerfreien Tausch, der nach Section 351 hätte behandelt werden können. ETF-Analyst Eric Balchunas erklärte, die Entscheidung richte sich offenbar gegen bestimmte Praktiken, die vom Zweck des Steuerrechts abwichen, und nicht gegen sämtliche ETF-Strukturen.
Auch der Steuerberater Ed Zollars analysierte die Entscheidung. Für Fondsmanager und institutionelle Anleger stellt sich nun vor allem die Frage, wie die IRS die Grenzen zwischen In-kind-Rücknahmen, dem Halten von Vermögenswerten über Trusts und Transaktionen nach Section 351 ziehen wird. Ebenso offen ist, ob neue Regeln auch Vermögensübertragungen erfassen, die bereits stattgefunden haben.