Frankreich will den Tausch von Stablecoins ab 2027 besteuern. Ein Ausschuss hat den entsprechenden Plan gebilligt; für Nutzer und Kryptoplattformen könnten damit zusätzliche Steuer- und Dokumentationspflichten entstehen. Welche Transaktionen genau erfasst werden und wie die Steuer berechnet wird, ist bislang nicht bekannt.
Steuerstart für 2027 vorgesehen
Der bestätigte Starttermin ist 2027. Die geplante Regelung soll Tauschgeschäfte zwischen Stablecoins sowie den Wechsel von Stablecoins in andere Vermögenswerte umfassen. Offen ist, ob sich die Steuer am Transaktionswert, an realisierten Gewinnen oder an einer anderen Berechnungsgrundlage orientiert. Ein Steuersatz wurde bislang nicht genannt.
Auch der persönliche und geografische Anwendungsbereich ist ungeklärt. Es steht nicht fest, ob ausschließlich in Frankreich steuerlich ansässige Personen betroffen wären oder auch Plattformen, die in Frankreich tätig sind, sowie weitere Marktteilnehmer. Ebenso fehlt eine formelle Definition der erfassten Vorgänge: Dazu könnten etwa Übertragungen zwischen eigenen Wallets, interne Umtauschvorgänge auf Plattformen oder der Tausch von Stablecoins in Fiatgeld zählen.
Berechnung und Meldepflichten noch offen
Wie stark Nutzer und Anbieter betroffen wären, hängt vom endgültigen Gesetz und den Umsetzungsvorschriften ab. Würde die Steuer auf den Transaktionswert erhoben, könnten Nutzer, die ihre Bestände häufig umschichten oder Zahlungen abwickeln, zusätzliche Aufzeichnungen führen und Angaben melden müssen.
Bei einer Besteuerung realisierter Gewinne müssten Plattformen möglicherweise Anschaffungskosten, Umtauschkurse und Ergebnisse über die Haltedauer hinweg erfassen. Aus den bisher bekannten Angaben lässt sich jedoch nicht ableiten, welche Steuerlast für einzelne Nutzer entstünde.
Auch die Pflichten der Plattformen sind unklar. Denkbar sind Anforderungen an die Identifizierung von Kunden, die Speicherung von Transaktionsdaten und die steuerliche Meldung. Noch ist offen, ob Anbieter Steuern einbehalten und abführen müssten oder lediglich Transaktionsdaten für ihre Nutzer bereitstellen würden. Die konkrete Ausgestaltung der Kontrollen könnte zudem beeinflussen, ob Nutzer Stablecoins über französische oder ausländische Plattformen tauschen.
Steuer wird zu einem weiteren Faktor im Stablecoin-Handel
Stablecoins dienen im Kryptomarkt häufig dazu, Guthaben zu transferieren, Transaktionen abzuwickeln und Positionen abzusichern. Sie werden teils öfter getauscht als klassische Vermögenswerte. Mit dem gebilligten Steuerplan kommen mögliche Kosten und zusätzliche Meldepflichten als weitere Faktoren für Nutzer und Plattformen hinzu. Welche Folgen das für Handelsvolumen oder den Wettbewerb zwischen Anbietern hätte, lässt sich derzeit nicht beziffern.
Bislang ist öffentlich lediglich die Zustimmung des Ausschusses zu einer Besteuerung ab 2027 bestätigt. Steuersatz, mögliche Freibeträge oder Schwellenwerte, erfasste Vermögenswerte, meldepflichtige Stellen und der genaue Umsetzungstermin sind nicht festgelegt. Welche Stablecoin-Tauschgeschäfte tatsächlich unter die Steuer fallen, wird sich erst aus dem Gesetzestext oder späteren behördlichen Vorgaben ergeben.