Ein Bundesgericht in New York lässt Teile einer Klage gegen FirstBank Puerto Rico und deren Muttergesellschaft First Bancorp zu. Die Klägerin Julia Molchonova wirft der Bank vor, Jeffrey Epstein und dessen Umfeld über mehr als 20 Jahre mit Bankdienstleistungen unterstützt und so dessen Menschenhandelsnetzwerk mitgetragen zu haben.
Die Entscheidung klärt nicht, ob FirstBank haftet. Sie besagt lediglich, dass das US-Bezirksgericht für den Southern District of New York über Teile der Klage verhandeln kann. Im Mittelpunkt stehen der Umgang der Bank mit Konten und Überweisungen sowie die Frage, wie sie auf mögliche Warnsignale reagierte. Der Fall berührt damit auch die Kontrolle von Hochrisikokunden und die Sorgfaltspflichten von Finanzinstituten bei Geldwäscheprävention und Kundenprüfung.
Gericht weist Einwände zu Zuständigkeit und Gerichtsstand zurück
US-Bundesrichter Jed S. Rakoff lehnte die Argumente von FirstBank ab, das New Yorker Gericht sei persönlich nicht zuständig und New York sei kein geeigneter Gerichtsstand. Er ließ Klagepunkte nach dem bundesweiten Trafficking Victims Protection Act und dem New York City Gender-Motivated Violence Act zu.
Den Vorwurf, die Bank habe die Durchsetzung von Gesetzen gegen Menschenhandel aktiv behindert, wies Rakoff zurück. Dieser Teil der Klage könne je nach Ausgang eines Berufungsverfahrens in einem anderen New Yorker Fall erneut geprüft werden. Eine ausführlichere Begründung des Gerichts wird noch erwartet.
Molchonova hatte frühere Gerichtsunterlagen unter dem Namen „Jane Doe“ eingereicht. Im Juni verklagte sie FirstBank Puerto Rico, deren Vermögen sich auf rund 19,2 Milliarden US-Dollar beläuft, sowie First Bancorp im Namen einer angestrebten Sammelklage. Sie gibt an, zwischen 2011 und 2019 mehr als 100-mal sexuell missbraucht worden zu sein. Sie fordert nicht näher bezifferten Schadenersatz, Strafschadenersatz sowie gerichtliche Unterlassungs- und Feststellungsanordnungen.
Klage beschreibt Bankbeziehung von 1998 bis mindestens 2020
Laut Klageschrift gehörte FirstBank zu Epsteins langjährigen Bankpartnern. Die Geschäftsbeziehung habe von 1998 bis mindestens 2020 bestanden. Die Bank soll mehr als 30 Geschäfts-, Giro- und Privatkonten für Epstein, Personen aus seinem Umfeld und verbundene Holdinggesellschaften geführt haben. 2016 hätten Epsteins Guthaben bei FirstBank im Durchschnitt insgesamt mehr als 5,3 Millionen US-Dollar betragen, heißt es in der Klage.
Molchonova argumentiert, FirstBank habe von Gebühren, Kontoguthaben und der Vermittlung neuer Kunden profitiert, während ihre Dienstleistungen Menschenhandel und Missbrauch ermöglicht hätten. Zudem habe die Bank ihre „Know Your Customer“-Prüfungen nicht ausreichend durchgeführt und mögliche Warnzeichen übersehen. Genannt werden Überweisungen über runde Beträge, Geldbewegungen zwischen verbundenen Unternehmen und hohe Bargeldabhebungen.
Ein in der Klage angeführter Geldfluss umfasste 10,9 Millionen US-Dollar. Das Geld sei zunächst auf ein Konto bei FirstBank eingezahlt worden, das Epsteins Vertrauter Ghislaine Maxwell gehörte. Am folgenden Tag sei es auf Maxwells Konto bei JPMorganChase überwiesen und später auf Konten verteilt worden, die Epstein kontrollierte. Die Klägerin sieht darin ein Beispiel für ein umfassenderes Muster, das interne Prüfungen hätte auslösen müssen.
Nach Ansicht der Klägerin hätten auch öffentlich bekannte Risiken, darunter Strafverfahren gegen Epstein, Anlass für verstärkte Kontrollen oder ein Ende der Geschäftsbeziehung sein müssen. FirstBank habe außerdem verdächtige Aktivitäten nicht rechtzeitig den Bundesbehörden gemeldet.
FirstBank bestreitet Vorwürfe und verweist auf übliche Bankdienste
FirstBank und First Bancorp weisen die Anschuldigungen zurück. Im August beantragten sie, die Klage abzuweisen. FirstBank erklärt, sie habe lediglich übliche Bankdienstleistungen erbracht und weder von Epsteins Verbrechen gewusst noch aktiv daran mitgewirkt.
Die Bearbeitung von Überweisungen, die Eröffnung von Konten und der Verzicht auf übliche Kontogebühren seien keine Beteiligung an Menschenhandel, argumentiert die Bank. In der Klage werde zudem kein Mitarbeiter von FirstBank benannt, der von Epsteins Menschenhandel gewusst oder Kontakt zu den Betroffenen gehabt habe.
FirstBank beanstandet außerdem Verweise in der Klage auf bestimmte aufsichtsrechtliche Maßnahmen und Vergleiche. Die angeführten Maßnahmen habe es nicht gegeben, so die Bank; die Darstellungen stellten die Glaubwürdigkeit der Klage infrage. Aus Gerichtsunterlagen der Bank geht hervor, dass FirstBank elf Tage nach Epsteins Festnahme im Jahr 2019 eine Meldung über verdächtige Aktivitäten einreichte. Die Klägerin hält auch diesen Zeitpunkt für verspätet.
Das Urteil entscheidet ausschließlich darüber, ob die Klage fortgesetzt werden kann. Ob FirstBank Menschenhandel unterstützt, gegen Gesetze verstoßen oder Schadenersatz zahlen muss, ist damit nicht geklärt. Die ausführliche Begründung, die Beweisaufnahme und mögliche Berufungen werden für den weiteren Verlauf maßgeblich sein.