Für Rentner in den USA können steigende Alltagskosten das Haushaltsbudget zusätzlich belasten. Die Benzinpreise lagen zuletzt 27,4 % über dem Vorjahresniveau, auch Lebensmittel und Wohnkosten verteuerten sich. Wer weiß, welche Einkünfte aus dem Ruhestand der US-Steuerbehörde IRS in der Regel nicht als bundesweit steuerpflichtiges Einkommen gelten, kann den tatsächlich verfügbaren Geldbetrag besser einschätzen.
Ruhestandseinkünfte lassen sich nicht einfach in steuerpflichtig und steuerfrei einteilen. Manche Einkünfte werden vollständig besteuert, andere nur teilweise. Wieder andere können unter bestimmten Voraussetzungen aus dem bundesweit steuerpflichtigen Einkommen herausfallen. Die folgenden fünf Kategorien sind verbreitet. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt jedoch unter anderem von der Kontoart, der Haltedauer, der Einkommenshöhe und den Regeln des jeweiligen Bundesstaats ab.
Leistungen aus Lebensversicherungen sind meist nicht steuerpflichtig
Stirbt ein Rentner, gelten die Leistungen aus einer Lebensversicherung, die an den Ehepartner, ein Kind oder einen anderen Begünstigten ausgezahlt werden, in der Regel nicht als bundesweit steuerpflichtiges Einkommen. Technisch handelt es sich dabei nicht um Ruhestandseinkünfte. Für die Liquidität des hinterbliebenen Haushalts können die Zahlungen dennoch eine wichtige Rolle spielen.
Hält ein Ehepartner beispielsweise eine Lebensversicherung über 500.000 US-Dollar und erhält der Begünstigte nach dem Tod des Versicherungsnehmers eine Leistung in gleicher Höhe, fällt auf diesen Kapitalbetrag in der Regel keine US-Bundeseinkommensteuer an.
Zinsen, die zusätzlich zur Versicherungsleistung ausgezahlt werden, sind normalerweise steuerpflichtig. Auch bei einer entgeltlichen Übertragung der Police können besondere Steuerregeln greifen. Daher sollte nicht jede Zahlung im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung automatisch als steuerfrei behandelt werden.
Steuerfreie Auszahlungen aus Roth IRA und Roth 401(k)
Qualifizierte Auszahlungen aus Roth Individual Retirement Accounts (Roth IRA) und Roth-401(k)-Konten sind in der Regel von der US-Bundeseinkommensteuer befreit. Die Beiträge werden aus bereits versteuertem Einkommen geleistet und bieten typischerweise keinen sofortigen Steuerabzug. Im Gegenzug werden zulässige Auszahlungen im Ruhestand grundsätzlich nicht erneut besteuert.
Bei Roth-IRA-Auszahlungen müssen normalerweise sowohl die Fünfjahresfrist als auch eine Altersvoraussetzung erfüllt sein, etwa ein Mindestalter von 59½ Jahren. Die Fünfjahresfrist beginnt im Allgemeinen mit dem Steuerjahr, in dem der Kontoinhaber erstmals in eine Roth IRA eingezahlt hat. Unter bestimmten Regeln können auch eine Erwerbsunfähigkeit oder der Tod des Kontoinhabers eine qualifizierte Auszahlung ermöglichen. Für Auszahlungen aus einem Roth 401(k) gelten ebenfalls die jeweiligen Voraussetzungen für eine steuerlich qualifizierte Entnahme.
Wer beispielsweise 30.000 US-Dollar aus einer Roth IRA entnimmt, muss diesen Betrag in der Regel nicht in das steuerpflichtige Einkommen einbeziehen, sofern die Auszahlung qualifiziert ist. Nicht jede Roth-Auszahlung ist jedoch automatisch steuerfrei. Der Anteil aus Anlagegewinnen kann bei einer nicht qualifizierten Auszahlung steuerpflichtig sein und zusätzlich einer Steuer von 10 % unterliegen.
Zinsen bestimmter Kommunalanleihen bleiben steuerfrei
Bundesstaaten, Kommunen und andere öffentliche Körperschaften geben Kommunalanleihen aus, um öffentliche Projekte zu finanzieren. Die Zinsen vieler dieser Anleihen sind von der US-Bundeseinkommensteuer befreit. Für Rentner, die auf laufende Kapitalerträge angewiesen sind, erhöhen sie das bundesweit steuerpflichtige Einkommen daher nicht unmittelbar.
Erhält ein Anleger beispielsweise 5.000 US-Dollar steuerfreie Zinsen aus qualifizierten Kommunalanleihen, werden diese Zinsen in der Regel nicht in das bundesweit steuerpflichtige Einkommen aufgenommen. Zinsen bestimmter Anleihen für privatwirtschaftliche Projekte können jedoch der alternativen Mindeststeuer (Alternative Minimum Tax, AMT) unterliegen. Zudem sind manche Kommunalanleihezinsen auf Bundesebene steuerpflichtig.
Die Regelungen der Bundesstaaten und Kommunen unterscheiden sich. Auch wenn auf Bundesebene keine Steuer anfällt, können je nach Wohnsitz des Anlegers und dem Ausgabeort der Anleihe staatliche oder lokale Steuern entstehen.
Steuerfreie Zinsen aus Kommunalanleihen fließen außerdem in die Berechnung des IRS ein, mit der bestimmt wird, ob Sozialversicherungsleistungen steuerpflichtig sind. Dadurch können die Zinsen das sogenannte kombinierte Einkommen über einen relevanten Schwellenwert heben. In der Folge können bis zu 85 % der Sozialversicherungsleistungen in das steuerpflichtige Einkommen einbezogen werden. Qualifizierte Zinsen aus Anleihen für private Projekte können außerdem bei der Berechnung der AMT berücksichtigt werden.
Rückzahlung bereits versteuerter Pensions- oder Rentenbeiträge
Hat ein Rentner Beiträge zu einem Pensionsplan oder einer Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen geleistet, wird der Teil späterer Zahlungen, der auf die Rückzahlung dieser ursprünglichen Beiträge entfällt, normalerweise nicht erneut besteuert. Der IRS bezeichnet diese nach Steuern geleisteten Beiträge im Allgemeinen als die Investition des Vertragsinhabers in den Vertrag.
Wer beispielsweise 50.000 US-Dollar aus bereits versteuertem Einkommen in einen Pensionsplan eingezahlt hat, muss den Anteil jeder späteren Pensionszahlung, der auf die Rückzahlung dieses Kapitals entfällt, in der Regel nicht nochmals versteuern. Beträge, die über den ursprünglichen Beitrag hinausgehen, werden normalerweise als Einkommen berücksichtigt.
Welcher Anteil steuerpflichtig und welcher steuerfrei ist, richtet sich nach den Regeln des IRS. Der Beginn der Auszahlungen und die konkrete Art der Renten- oder Pensionsvereinbarung können die Berechnung beeinflussen. Rentner sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass eine vollständige Zahlung aus einem traditionellen Plan steuerpflichtig ist. Vertragsunterlagen und Steuerformulare können dabei helfen, bereits versteuerte Beiträge zu identifizieren. Ist die Berechnung unklar, kann die Unterstützung eines Steueranwalts oder eines anderen qualifizierten Fachberaters erforderlich sein.
Ein Teil der Sozialversicherungsleistungen bleibt steuerfrei
Bis zu 85 % der Sozialversicherungsleistungen können in den USA in das bundesweit steuerpflichtige Einkommen einfließen. Damit bleiben mindestens 15 % unberücksichtigt. Liegt das Einkommen eines Rentners unter den maßgeblichen Schwellenwerten, können die Leistungen vollständig von der US-Bundeseinkommensteuer befreit sein.
Der IRS verwendet dafür das sogenannte kombinierte Einkommen. Es umfasst im Allgemeinen das bereinigte Bruttoeinkommen, die Hälfte der erhaltenen Sozialversicherungsleistungen und steuerfreie Zinsen.
Nach den Schwellenwerten für 2026 zahlen Alleinstehende mit einem kombinierten Einkommen unter 25.000 US-Dollar und gemeinsam veranlagte Ehepaare mit einem Einkommen unter 32.000 US-Dollar normalerweise keine Bundessteuer auf ihre Sozialversicherungsleistungen. Bei Alleinstehenden mit 25.000 bis 34.000 US-Dollar und Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung und 32.000 bis 44.000 US-Dollar können bis zu 50 % der Leistungen steuerpflichtig sein. Oberhalb dieser jeweiligen Schwellenwerte können bis zu 85 % in das steuerpflichtige Einkommen einfließen.
| Kombiniertes Einkommen | Alleinstehende | Ehepaare, gemeinsame Veranlagung |
|---|---|---|
| Leistungen normalerweise nicht steuerpflichtig | Unter 25.000 US-Dollar | Unter 32.000 US-Dollar |
| Bis zu 50 % der Leistungen möglicherweise steuerpflichtig | 25.000 bis 34.000 US-Dollar | 32.000 bis 44.000 US-Dollar |
| Bis zu 85 % der Leistungen möglicherweise steuerpflichtig | Über 34.000 US-Dollar | Über 44.000 US-Dollar |
Auszahlungen aus traditionellen IRAs oder 401(k)-Konten erhöhen das kombinierte Einkommen und können dadurch den steuerpflichtigen Anteil der Sozialversicherungsleistungen steigern. Bei der Planung von Entnahmen müssen Rentner diese Wechselwirkung in ihrer Jahressteuerberechnung berücksichtigen.
Bundessteuer und Steuer des Bundesstaats können voneinander abweichen
Die steuerliche Behandlung von Ruhestandseinkünften auf Bundes- und Bundesstaatenebene ist nicht einheitlich. In neun US-Bundesstaaten gibt es keine persönliche Einkommensteuer. Andere Staaten befreien zwar Sozialversicherungsleistungen, besteuern aber einen Teil oder die gesamten Einkünfte aus Pensionen, traditionellen IRAs, 401(k)-Auszahlungen oder anderen Altersvorsorgekonten. Manche Bundesstaaten gewähren älteren Steuerpflichtigen oder bestimmten Arten und Beträgen von Ruhestandseinkünften zusätzliche Abzüge oder Freibeträge.
Wer den Wohnort im Ruhestand auswählt, sollte deshalb nicht nur prüfen, ob ein Bundesstaat eine Einkommensteuer erhebt. Grund- und Immobiliensteuern, Umsatzsteuern, Nachlass- und Erbschaftsteuern sowie weitere staatliche und kommunale Abgaben können die Lebenshaltungskosten ebenfalls beeinflussen. Aussagekräftige Vergleiche müssen die individuelle Mischung aus Pensionen, Sozialversicherungsleistungen, Kapitalerträgen und Kontenauszahlungen berücksichtigen, statt sich auf den allgemeinen Ruf eines Bundesstaats als seniorenfreundlicher Wohnort zu stützen.
Der Zeitpunkt von Entnahmen beeinflusst die Steuerlast
Auszahlungen aus traditionellen IRAs und 401(k)-Konten sind normalerweise steuerpflichtig. Auch regelmäßige Erträge wie Zinsen und Dividenden sowie realisierte Kursgewinne können Steuerverbindlichkeiten auslösen. Vor einer Entnahme sollten Rentner daher das gesamte Jahreseinkommen schätzen und prüfen, wie sich ein einmaliger Verkauf von Anlagen, eine Kontenauszahlung oder eine andere finanzielle Transaktion auf das steuerpflichtige Gesamtergebnis auswirken kann.
Wenn die persönlichen Umstände es zulassen, kann es leichter sein, Einkünfte auf mehrere Steuerjahre zu verteilen, als in einem einzelnen Jahr einen starken Anstieg des steuerpflichtigen Einkommens zu erzeugen. Die Regeln des jeweiligen Bundesstaats bleiben dabei relevant, insbesondere bei einem geplanten Umzug oder beim Vergleich verschiedener Ruhestandsorte. Pensionen, Sozialversicherungsleistungen, Kapitalerträge und Auszahlungen aus Vorsorgekonten sollten jeweils getrennt anhand der geltenden Bundes- und Bundesstaatsregeln geprüft werden.