SEC setzt neue Maßstäbe für Wertpapierregister mit Blockchain
Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat einen richtungsweisenden Vorschlag vorgelegt, der die langjährigen Regeln für Transferagenten ändern könnte. Ziel ist es, Blockchain-basierte Register als offizielle Aufzeichnungen des Wertpapierbesitzes anzuerkennen. Damit könnte die Blockchain das bislang übliche, off-chain geführte Aktionärsregister bei tokenisierten Wertpapieren ablösen und die Verlässlichkeit sowie Einheitlichkeit der Eigentumsnachweise deutlich verbessern.
Joris Delanoue, CEO von Fairmint, einem bei der SEC registrierten Blockchain-Transferagenten, betont, dass Wertpapierregister in den letzten 50 Jahren von Papierakten zu elektronischen Systemen übergegangen sind. Dennoch wäre dies das erste Mal, dass eine Blockchain-Datenbank als rechtlich bindendes Eigentumsregister gilt und nicht nur als Kopie fungiert.
Einheitliches Register soll bestehende Doppelbuchführung bei Token-Wertpapieren ersetzen
Aktuell werden bei vielen tokenisierten Wertpapieren zwei parallele Register geführt: das Blockchain-Tokenregister sowie herkömmliche, off-chain geführte Aktionärslisten. Diese Doppelbuchführung erschwert den administrativen Aufwand für Emittenten und Transferagenten, da beide Datenbestände abgeglichen werden müssen.
Eli Cohen, Chief Legal Officer bei dem Tokenisierungsspezialisten Centrifuge, erklärt, dass die vorgeschlagene Regelung diesen komplexen Zweischrittprozess zu einem einzigen, offiziellen Register zusammenführt. Dies verringert Unsicherheiten und reduziert operationelle Risiken.
Cohen weist zudem darauf hin, dass die parallele Führung zu erheblichen Problemen führen kann – insbesondere in Insolvenz- oder Krisensituationen, wenn sich widersprechende Eigentumsansprüche schwer zu klären sind. Ein Blockchain-basiertes offizielles Register würde hier für rechtliche Klarheit und effizienteres Risikomanagement sorgen.
Rolle der Transferagenten bleibt trotz Blockchain unverzichtbar
Der Vorschlag sieht weiter umfangreiche Compliance-Anforderungen bei der Übertragung von tokenisierten Wertpapieren vor, etwa Identitätsprüfungen und Beschränkungen beim Eigentümerwechsel. Dadurch ändert sich die Verantwortung der Transferagenten nicht zugunsten der Blockchain – im Gegenteil, die offizielle Einbindung der Blockchain könnte höhere Ansprüche an die Verwaltung stellen.
Aufgaben wie der Umgang mit Erbfolgen, Todesfällen von Aktionären, rechtliche Mitteilungen, Prüfung von Postanschriften sowie Datenkorrekturen bleiben überwiegend manuelle Tätigkeiten. Die SEC plant daher, die Bearbeitungszeiten hierfür von derzeit 3–5 Tagen auf einen Tag zu verkürzen, um die Effizienz zu steigern.
Delanoue betont, dass Smart Contracts allein das komplette Spektrum der Transferagenten-Funktionen nicht abdecken können. Stattdessen sind umfassende Systeme und Fachpersonal erforderlich, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Cohen sieht vor, dass einige Tokenisierungs-Plattformen, angesichts der administrativen Komplexität, Teile der Transferagenten-Aufgaben an etablierte klassische Dienstleister mit ausgereiften Infrastrukturen auslagern könnten.
Öffentliche Anhörung zur Regulierung startet
Die SEC hat eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsphase eröffnet, die Anfang November endet. Erwartet wird eine rege Beteiligung aus den Bereichen traditioneller Finanzmarkt sowie Blockchain. Sollte der Vorschlag umgesetzt werden, bedeutet dies eine grundsätzliche Neuordnung der Infrastruktur des US-Markts für tokenisierte Wertpapiere und eine stärkere Vernetzung digitaler Vermögenswerte mit dem klassischen Finanzsektor.