1. Was verkauft Yieldfund: Feste monatliche Zinsen von 2%-4%, wöchentliche USDC-Zinszahlungen
Yieldfund bietet auf yieldfund.com eine einfache Geschichte an: Geld einzahlen, wöchentlich USDC-Zinsen erhalten und am Ende das Kapital zurückbekommen. Auf der Startseite werden drei „Investitionspläne“ präsentiert – 1 Jahr mit 2% monatlichen Zinsen, 2 Jahre mit 3% und 3 Jahre mit 4%. Die Zinsen werden an eine private Krypto-Wallet gezahlt, und es wird klar angegeben: Diese Investition unterliegt nicht der AFM-Aufsicht und erfordert keinen Prospekt.[1]
Die FAQ erklärt weiter: Yieldfund gibt Unternehmensanleihen an private Investoren aus, zahlt feste monatliche Zinsen (2%/3%/4%) und zahlt wöchentlich in USDC, wobei das Kapital am Ende zurückgezahlt wird. Die operative Einheit ist Frontpay Capital B.V., die keine AFM-Lizenz besitzt und nicht der AFM-Aufsicht unterliegt.[2]
Diese Offenlegungen bedeuten nicht direkt Betrug, legen jedoch eine wesentliche Risikobasis fest: Es handelt sich um ungesicherte Darlehen an ein privates Unternehmen, das mit Kryptowährungen handelt, präsentiert in einer „Anleihe“-Verpackung, wobei wesentliche Anlegerschutzmechanismen bewusst ausgeschlossen werden.
2. „AFM-Benachrichtigung“ ≠ Regulierung: Registrierung ist keine Genehmigung
Yieldfund widmet eine ganze Seite der Erklärung der „AFM-Benachrichtigung“ und gibt an, dass Frontpay Capital B.V. am 27. Januar 2025 eine Benachrichtigung an die AFM gesendet hat, obwohl sie nicht der AFM-Aufsicht unterliegt und keine Lizenz benötigt, aber „im internen AFM-Register gemeldet“ ist.[3]
Die AFM-Richtlinien stellen klar: „Benachrichtigung“ ist nicht „Genehmigung“. Emissionen unterhalb der 5-Millionen-Euro-Freigrenze müssen der AFM im Voraus gemeldet werden, ein Informationsdokument bereitstellen und in der Werbung einen Freistellungshinweis enthalten. Dies ist ein Compliance-Mechanismus und nicht die Art von „Regulierung“, die Privatanleger verstehen.[4] In der Praxis ähnelt der Anlegerschutzstatus eher einer Privatplatzierung als einem regulierten Anlageprodukt.
3. Tödlicher interner Widerspruch: Zwei widersprüchliche Dokumente im selben Ökosystem
Wir haben das stärkste Warnsignal in den eigenen Dokumenten von Yieldfund gefunden.
Die „AFM-Benachrichtigungserklärung“-Seite von Yieldfund behauptet, dass am 27. Januar 2025 eine Benachrichtigung an die AFM gesendet wurde.[3] Doch das Erklärungsdokument der Serie C vom 11. Mai 2026 besagt schwarz auf weiß, dass das Finanzaufsichtsgesetz und die Prospektverordnung auf diese Investition nicht anwendbar sind und „noch keine Benachrichtigung an die AFM gesendet wurde“.[5]
Dies ist keine externe Spekulation, sondern zwei offizielle Materialien im selben Ökosystem, die den Investoren völlig gegensätzliche Compliance-Narrative bieten. Wenn ein Produkt bereits außerhalb der Regulierung liegt, ist eine interne Inkonsistenz in den Dokumenten kein redaktionelles Problem mehr, sondern ein Governance-Signal.
4. Hohe Renditen und schwache Verifizierung: Ungeprüfte „Leistungen“
Die von Yieldfund beworbenen monatlichen Zinsen von 2%-4% entsprechen einer jährlichen Rendite von etwa 24%-48%.[5] Die Seite „Handelsleistungen“ behauptet, dass interne Aufzeichnungen für 2025 eine kumulierte Handelsrendite von 124,8% zeigen, monatlich durchschnittlich 10,40%, und gibt gleichzeitig zu, dass diese Zahlen noch nicht unabhängig geprüft wurden.[9]
Dies ist ein typisches Muster im Kryptogewinnmarkt, das oft zu großen Verlusten für Privatanleger führt: Feste Auszahlungsversprechen + intern generierte und ungeprüfte Leistungsansprüche. Die Diskrepanz zwischen den sicheren Auszahlungen, die Investoren erhalten, und den unabhängig überprüfbaren Handelsergebnissen ist die Grauzone zwischen Hochrisikogeschäft und Betrugsgeschäft.
5. Was besitzen Investoren tatsächlich? Ungesichert, nicht übertragbar, im Konkursfall nachrangig
Yieldfund verpackt die Investition wiederholt als Beteiligung von „Anleihegläubigern“. Doch das Erklärungsdokument der Serie C stellt klar:
- Anleihen sind nicht übertragbar, nicht börsennotiert
- Investoren können möglicherweise nicht zum gewünschten Zeitpunkt auf ihr Geld zugreifen und müssen es möglicherweise bis zur Fälligkeit halten
- Im Konkursfall sind Anleihegläubiger ** gleichrangige Gläubiger **, die hinter vorrangigen Gläubigern stehen [5]
Dies ist kein theoretisches Risiko, sondern die grundlegende rechtliche Realität ungesicherter Darlehen an private Unternehmen. In Krypto-Insolvenzverfahren haben Gerichte Kunden oft als ungesicherte Gläubiger behandelt – wenn die Bedingungen das Eigentum oder die Forderungen an das Unternehmen übertragen, stehen Privatanleger bei der Rückforderung „an letzter Stelle“.[14]
6. Eingebaute Auszahlungsfriktionen: Einseitige Zinsverzögerungen, automatische Verlängerungen
In den Bedingungen der Serie C von Yieldfund kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen Zinszahlungen bei Liquiditätsmangel verzögern; wenn Zinszahlungen ausgesetzt werden, wird das Rückzahlungsdatum automatisch um die Aussetzungsdauer verlängert.[7] Gleichzeitig behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Zinssätze zu ändern (wobei den Investoren unter bestimmten Bedingungen ein Kündigungsrecht eingeräumt wird).[7]
Dies ist kein Bankeinlagenkonto, sondern ein privater Vertrag mit mehreren einseitigen „Fluchtluken“ für den Emittenten. Das sogenannte „wöchentliche Zinszahlung“ kann bei Liquiditätsengpässen zu „verzögerten Zahlungen“ werden, und das Fälligkeitsdatum kann unbegrenzt verlängert werden.
7. „Rücknahmekosten“-Klausel: Vorzeitiger Ausstieg kann alle erhaltenen Zinsen verschlingen
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von Yieldfund definieren die „Rücknahmekosten“ als gleich der Summe der während der Laufzeit der Anleihe erhaltenen Zinsen.[6] Das bedeutet: Wenn Investoren vorzeitig aussteigen, können die Rücknahmekosten die bereits erhaltenen Zinsen ausgleichen oder sogar aufheben. Technisch zahlt die Plattform weiterhin „wöchentlich Zinsen“, aber ein vorzeitiger Ausstieg ist finanziell äußerst strafend. Dies ähnelt der Struktur vieler Hochzinsprogramme, die Sperrmechanismen verwenden, um Kapitalflucht zu verhindern.
8. „Handelssicherheitsfonds“ bietet keine rechtlich durchsetzbaren Rechte
Yieldfund bewirbt einen „Handelssicherheitsfonds“ als interne USDC-Reserve zur Bewältigung von Schwankungen. Die Seite enthält jedoch klare Einschränkungen: Derzeit werden keine rechtlich durchsetzbaren Ansprüche für Einzelinvestoren angeboten, sondern nur als interne Reserve beschrieben, kein garantierter Sicherheitsnetz oder Versicherung.[8] In Stresssituationen können Investoren diesen Fonds nicht als Sicherheit oder rechtlich ihnen zugehörigen Pool betrachten.
9. Alte Domain (2014), aber nicht gleichbedeutend mit Betriebsbeginn 2014
WHOIS zeigt, dass yieldfund.com am 10. Juli 2014 registriert wurde, mit dem Registrierungsland Niederlande.[10] Betrüger nutzen dies oft aus, da eine alte Domain die Marke reifer erscheinen lässt. Doch die eigene Unternehmenspräsenz von Yieldfund ist neuer: Dritte Geschäftsunterlagen und eigene Dokumente verbinden den Betrieb mit Frontpay Capital B.V., das 2021 gegründet wurde.[11] Das Alter der Domain ist nicht gleichbedeutend mit der Betriebsgeschichte. Auf dem Betrugsmarkt werden alte Domains oft gekauft, um „nachträglich“ Glaubwürdigkeit zu verleihen.
10. Das häufigste Betrugsmodell hinter Yieldfund
- Stablecoin-Ertragsverpackung: Wöchentliche Zinszahlungen in USDC, Rahmen als „vorhersehbares Einkommen“. Dies ist der gleiche Verhaltenshaken, den mehrere frühere Krypto-Ertragsbetrügereien verwendet haben.[1][2]
- Prüfungsvermeidung: Öffentliche Leistungszahlen, aber die Erklärung „nicht unabhängig geprüft“. Wenn der Emittent die Erzählung, das Dashboard und die Metriken kontrolliert, wird „transparente Ergebnisse“ zu einem Marketing-Jargon.[9]
- Ausgangskontrolle: Nicht übertragbar, Liquiditätsmangel kann Zinsen verzögern, Rückzahlungsfrist automatisch verlängern, strafende Rücknahmekosten – alles Vertragsinstrumente, die Kapital bei Stimmungsumschwung festhalten können.[5][6][7]
- Regulatorische Verwirrung als Marketing: Betonung der „AFM-Benachrichtigung“ bei gleichzeitiger wiederholter Erklärung, nicht der AFM-Aufsicht zu unterliegen. Viele Opfer missverstehen dies als „AFM-Registrierung“ – Betrüger mögen diese Halbwahrheiten.[2][3]
11. Bekannter Präzedenzfall: BitConnect „Zinsplan“-Skript
Die US-SEC klagte 2021 BitConnect und seine Beteiligten an, weil sie durch ein Zinsrendite-Investitionsprogramm Privatanleger um 2 Milliarden Dollar betrogen haben.[12] Das US-Justizministerium klagte daraufhin den Gründer von BitConnect an und beschuldigte ihn, ein globales Ponzi-Schema geplant zu haben.[13] Yieldfund ist nicht BitConnect, aber seine Versprechensstruktur – feste Renditen, regelmäßige Zinszahlungen, starke Abhängigkeit von Investorenvertrauen statt regulierter Sicherheiten – gehört zur gleichen Risikofamilie.
12. Risikofazit
Yieldfund erklärt klar, dass es nicht der AFM-Aufsicht unterliegt und keine AFM-Lizenz besitzt.[1][2] Diese Transparenz ist wichtig, mindert jedoch nicht das Risiko – sie zeigt nur, wer den Verlust trägt.
Folgende Kombination weckt Betrugsverdacht:
- Hohe feste Renditen, die wöchentlich in Stablecoins gezahlt werden (jährlich 24%-48%)
- Leistungsansprüche, die klar nicht unabhängig geprüft sind
- Vertragsmechanismen erlauben einseitige Zinsverzögerungen, automatische Verlängerungen, strafende Rücknahmekosten
- „Sicherheitsfonds“ bietet keine rechtlich durchsetzbaren Rechte
- Interne Compliance-Erzählung ist in offiziellen Dokumenten widersprüchlich (eine sagt, AFM wurde benachrichtigt, die andere sagt, es wurde keine Benachrichtigung eingereicht) [3][5][6][7][8][9]
Für bereits exponierte Investoren treten die größten Verluste normalerweise auf, wenn die „wöchentliche Zinszahlung“ in eine „Zahlungsaussetzung“ übergeht, zu diesem Zeitpunkt beginnen die Liquiditätsklauseln und Rücknahmekosten zu greifen. Die eigenen Bedingungen von Yieldfund schaffen diesen Weg klar.[6][7]
Referenzen
- [1] https://yieldfund.com/ (2026-06-01)
- [2] https://yieldfund.com/faq/ (2026-06-01)
- [3] https://yieldfund.com/afm-notification-explained/ (2026-06-01)
- [4] https://www.afm.nl/en/sector/effectenuitgevende-ondernemingen/prospectustoezicht/prospectusplicht (2026-06-01)
- [5] https://yieldfund.com/wp-content/uploads/2026/05/Explanatory-Document.pdf (2026-06-01)
- [6] https://yieldfund.com/wp-content/uploads/2025/05/General-terms-and-conditions-Yieldfund.docx.pdf (2026-06-01)
- [7] https://yieldfund.com/wp-content/uploads/2026/05/Serie-C-EN-2026.pdf (2026-06-01)
- [8] https://yieldfund.com/trading-safety-fund/ (2026-06-01)
- [9] https://yieldfund.com/trading-performance/ (2026-06-01)
- [10] https://www.whois.com/whois/yieldfund.com (2026-06-01)
- [11] https://www.creditsafe.com/business-index/en-gb/company/frontpay-capital-bv-nl05897925 (2026-06-01)
- [12] https://www.sec.gov/newsroom/press-releases/2021-172 (2026-06-01)
- [13] https://www.justice.gov/archives/opa/pr/bitconnect-founder-indicted-global-24-billion-cryptocurrency-scheme (2026-06-01)
- [14] https://www.investopedia.com/judge-s-ruling-on-celsius-7092044 (2026-06-01)