Eine Bundesrichterin hat die Klage des US-Justizministeriums abgewiesen, mit der die Zertifizierung der Senatswahl in Alaska verzögert und eine bestimmte Gruppe von Stimmzetteln untersucht werden sollte. Richterin Sharon Gleason entschied, dass die Bundesregierung den Bundesstaat nicht verpflichten kann, Stimmen für einen der beiden Kandidaten namens Dan Sullivan auszusondern. Das Ministerium kündigte Berufung an. Damit stehen der Umgang mit den Stimmzetteln und die Bestätigung des Wahlergebnisses bei einem besonders umkämpften Senatsrennen weiter im Fokus.
Richterin: Kein umsetzbarer Prüfplan, Geheimhaltung gefährdet
Das Justizministerium argumentierte, der Name von Daniel J. Sullivan könne mit dem des amtierenden republikanischen Senators Dan S. Sullivan verwechselt werden. Dadurch könnten Stimmen vom Amtsinhaber abgezogen werden. In dem Dreikampf verlangte die Behörde, Stimmzettel für Daniel J. Sullivan zu separieren und zu untersuchen.
Gleason zufolge erklärte die Bundesregierung jedoch nicht, wie sich diese Stimmzettel am Wahltag zuverlässig identifizieren ließen. Zudem habe sie kein klares Verfahren für eine Untersuchung vorgelegt, das das Wahlgeheimnis wahrt. Da die Zwischenwahlen nur noch wenige Tage entfernt waren und bereits per Briefwahl oder vorzeitig abgestimmt worden war, kämen die verlangten Maßnahmen zu spät, hielt die Richterin fest.
Das Gericht entschied, dass das Justizministerium keine Befugnis hat, Alaska zur gesonderten Behandlung und Prüfung der Stimmen zu zwingen. Die Behörde erklärte, die Klage sei aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen worden. Das Gericht habe damit nicht ihre Behauptung verworfen, Daniel J. Sullivan trete an, um Wähler zu verwirren. Das Ministerium will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Zwei Kandidaten namens Sullivan im Zentrum des Streits
Der republikanische Amtsinhaber Dan S. Sullivan bewirbt sich um eine weitere Amtszeit. Daniel J. Sullivan ist parteilos und deutlich weniger bekannt. Er hat erklärt, in der Vergangenheit sowohl demokratische als auch republikanische Kandidaten gewählt zu haben. In einer Stellungnahme bezeichnete das Justizministerium ihn als „Decoy Dan“ – als Lockvogel Dan. Das Urteil verpflichtet Alaska jedoch nicht, seine Stimmzettel besonders zu behandeln.
Der Amtsinhaber und seine Unterstützer werfen den Demokraten vor, Wähler gezielt verwirren zu wollen. US-Präsident Donald Trump sagte im vergangenen Monat zu der Klage, er habe das Justizministerium angewiesen, sie einzureichen. Daniel J. Sullivan nannte er „fake“.
Peltola weist Wissen über angebliche Kandidatenwerbung zurück
Der Streit verschärfte sich in der vergangenen Woche, nachdem Berichte aufgekommen waren, wonach Mitglieder des Teams der demokratischen Kandidatin Mary Peltola mit Personen zusammengearbeitet hätten, die einen sogenannten Spoiler-Kandidaten für die Wahl gewinnen wollten. Peltola erklärte, von dem angeblichen Vorhaben nichts gewusst zu haben. Gleasons Urteil befasst sich mit den Befugnissen der Bundesregierung und den Verfahren zur Prüfung von Stimmzetteln. Ob Kandidaten miteinander koordiniert haben, entscheidet es nicht.
Das Senatsrennen in Alaska gilt als eines der knappsten bei den Zwischenwahlen. Die Wahlen entscheiden darüber, welche Partei den Kongress kontrolliert, weshalb der Ausgang des Rennens besondere Aufmerksamkeit erhält. Mit der angekündigten Berufung bleiben das Wahlgeheimnis, Alaskas Zuständigkeit für die Durchführung der Wahl und die Zertifizierung nach dem geltenden Verfahren zentrale Streitpunkte für Wähler und Wahlkampfteams.