Die Finanzierung der US-amerikanischen Social Security dürfte bei den Zwischenwahlen 2026 eine wichtige Rolle spielen. Umfragen zufolge würden viele Wähler höhere Steuern in Kauf nehmen, um automatische Leistungskürzungen zu verhindern. Zugleich geht die amtliche Prognose davon aus, dass die Rücklagen des Renten- und Hinterbliebenenfonds Ende 2032 aufgebraucht sein könnten. Ohne Eingreifen des Kongresses würden die laufenden Einnahmen anschließend noch rund 78 % der vorgesehenen Leistungen decken; die Zahlungen müssten demnach pauschal um etwa 22 % sinken.
Umfragen: Wähler wollen Leistungskürzungen verhindern
Eine Befragung in 43 umkämpften Wahlkreisen ergab, dass 83 % der wahrscheinlichen Wähler ab 50 Jahren Social Security als „sehr wichtig“ oder „äußerst wichtig“ für ihre Wahlentscheidung einstufen. In einer separaten Umfrage in fünf umkämpften Bundesstaaten sagten 81 %, sie würden einen Senatskandidaten eher unterstützen, wenn dieser einen Plan gegen automatische Leistungskürzungen vorlegt.
Auch Steuererhöhungen fanden in den Befragungen Zustimmung: 72 % sprachen sich für eine zusätzliche Lohnsteuer von 1 % auf Einkommen oberhalb der für 2026 geltenden Beitragsbemessungsgrenze aus. Die Umfragewerte zeigen jedoch lediglich die Haltung der Befragten; eine politische Entscheidung ist damit nicht gefallen. Der Kongress muss weiterhin klären, wie die langfristige Finanzierungslücke geschlossen werden soll und ob höhere Steuern mit Änderungen bei den künftigen Leistungen für Besserverdienende verbunden werden.
Social Security ist nicht „bankrott“. Auch bei erschöpften Rücklagen würden die Leistungen nicht vollständig ausfallen: Lohnsteuern und andere laufende Einnahmen könnten weiterhin einen Großteil der vorgesehenen Zahlungen finanzieren. Laut dem Treuhänderbericht für 2026 dürfte der Renten- und Hinterbliebenenfonds ohne Maßnahmen des Kongresses Ende 2032 keine Rücklagen mehr haben. Danach wären noch etwa 78 % der planmäßigen Leistungen gedeckt. Um pauschale Kürzungen abzuwenden, müssten die Abgeordneten zuvor Einnahmen, Ausgaben oder beides anpassen.
Höhere Beitragsgrenze als zentrale Option
Im Jahr 2026 zahlen Beschäftigte 6,2 % ihres Lohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 184.500 US-Dollar in die Social Security ein. Arbeitgeber leisten einen gleich hohen Beitrag. Selbstständige zahlen in der Regel den kombinierten Satz von 12,4 %. Einkommen oberhalb der jährlichen Grenze ist von der Lohnsteuer für Social Security ausgenommen.
Ein häufig diskutierter Vorschlag sieht vor, die Beitragsgrenze anzuheben oder ganz abzuschaffen. Besserverdienende müssten dann auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge entrichten. Nach Berechnungen der Social Security Administration könnte eine vollständige Abschaffung der Grenze etwa 58 % der Finanzierungslücke über einen Zeitraum von 75 Jahren schließen, sofern die zusätzlich besteuerten Einkommen nicht zu höheren späteren Leistungen führen. Würden sie bei der Leistungsberechnung berücksichtigt, läge der geschätzte Anteil bei rund 45 %. Die Wirkung hängt davon ab, wie die Grenze verändert und die Beitragspflicht mit den Leistungen verknüpft wird.
Eine weitere Möglichkeit wäre eine schrittweise Erhöhung des Beitragssatzes. Die Social Security Administration hat ein Modell berechnet, in dem der gemeinsame Satz für Beschäftigte und Arbeitgeber ab 2032 jedes Jahr um 0,1 Prozentpunkte steigt und 2051 bei 14,4 % liegt. Der Arbeitnehmeranteil würde von 6,2 auf 7,2 % steigen, der Arbeitgeberanteil entsprechend ebenfalls. Der Vorschlag könnte etwa 33 % der langfristigen Finanzierungslücke schließen. Anders als eine Steuererhöhung, die nur Einkommen oberhalb der Beitragsgrenze erfasst, würde sie Beschäftigte über alle Einkommensgruppen hinweg treffen.
Kapitalerträge und Leistungen: unterschiedliche Folgen
Die Social Security Administration hat zudem ein Modell zur Besteuerung von Kapitalerträgen einkommensstarker Haushalte untersucht. Für Alleinstehende mit einem bereinigten Bruttoeinkommen von mehr als 200.000 US-Dollar und gemeinsam veranlagte Paare mit mehr als 250.000 US-Dollar soll demnach ein Satz von 12,4 % gelten. Besteuert würde entweder das Netto-Kapitaleinkommen oder der Betrag oberhalb der Einkommensschwelle – maßgeblich wäre der niedrigere Wert. Die Einnahmen wären für Social Security bestimmt.
Die Abgabe käme zur bestehenden Steuer von 3,8 % auf bestimmte Netto-Kapitaleinkünfte hinzu. Diese fließt grundsätzlich in die Finanzierung von Medicare, nicht von Social Security. Nach Schätzung der Behörde könnte der neue Vorschlag rund 30 % der langfristigen Finanzierungslücke schließen.
Auch Änderungen bei den Leistungen stehen zur Debatte. Die jährliche Anpassung an die Lebenshaltungskosten (COLA) richtet sich nach der Inflation und gilt für alle Empfänger prozentual gleich. Der jeweilige Dollarbetrag fällt deshalb abhängig von der bisherigen Leistung unterschiedlich aus. Eine Alternative wäre eine einheitliche Erhöhung in Dollar, berechnet anhand der Leistung eines Empfängers nahe dem 20. Perzentil der Verteilung. Dadurch könnten Bezieher niedriger Leistungen relativ besser gestellt werden, während die jährliche Erhöhung für die meisten anderen geringer ausfiele.
Das AARP Public Policy Institute schätzt, dass bei einer solchen pauschalen Dollar-Erhöhung rund 80 % der Leistungsempfänger weniger erhalten würden als nach der derzeitigen Methode. Für 2026 läge der geschätzte monatliche Zuwachs für einen durchschnittlichen Rentner bei 34,20 US-Dollar. Die tatsächliche COLA für dieses Jahr entspricht dagegen einer Erhöhung um 57,90 US-Dollar. Der Abstand könnte mit der Zeit wachsen: Ein hypothetischer Rentner, der 1998 erstmals Leistungen bezogen hätte, käme 2026 nach dem Modell mit einer rund 20 % niedrigeren Leistung aus als nach der geltenden Berechnung.
Eine separate Analyse im Auftrag des Committee for a Responsible Federal Budget kam zu dem Ergebnis, dass geringere Anpassungen für Rentner mit höheren Leistungen etwa die Hälfte der langfristigen Finanzierungslücke schließen könnten. Die Social Security Administration hat außerdem jährliche Kürzungen der COLA um 0,5 oder 1 Prozentpunkt modelliert. Damit ließen sich nach ihren Schätzungen 24 % beziehungsweise 46 % der Lücke schließen.
Höheres Rentenalter belastet frühe Bezieher
Das reguläre Rentenalter liegt für Menschen, die 1960 oder später geboren wurden, derzeit bei 67 Jahren. Leistungen können bereits ab 62 Jahren bezogen werden, allerdings verringert ein früherer Beginn die monatliche Zahlung dauerhaft. Eine schrittweise Anhebung des regulären Rentenalters würde diese Abschläge für Frühbezieher weiter vergrößern.
Nach Berechnungen der Social Security Administration könnte eine schrittweise Anhebung auf 68 Jahre rund 11 % der langfristigen Finanzierungslücke schließen, eine Anhebung auf 69 Jahre etwa 32 %. In der Umfrage in fünf Bundesstaaten lehnten 52 % der Befragten eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters für jüngere Beschäftigte ab. Befürworter verweisen auf die Lebenserwartung und die Kosten des Programms; die Folgen wären jedoch je nach Bevölkerungsgruppe unterschiedlich.
Jüngere Beschäftigte könnten ebenfalls mehr zahlen
Für jüngere Beschäftigte liegt der Ruhestand noch in weiter Ferne. Sie zahlen aber bereits Beiträge und könnten künftig von höheren Sätzen oder niedrigeren Leistungen betroffen sein. Im Modell einer schrittweisen Beitragserhöhung würde der Arbeitnehmeranteil schließlich von 6,2 auf 7,2 % steigen. Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 US-Dollar bedeutete das nach vollständiger Umsetzung eine zusätzliche jährliche Belastung von 500 US-Dollar.
Wohnkosten sowie Ausgaben für Gesundheit und Lebenshaltung beeinflussen zugleich, wie viel jüngere Menschen für den Ruhestand zurücklegen können. In einer Umfrage des Cato Institute vom Dezember 2025 glaubten nur 34 % der Befragten unter 30 Jahren, dass Social Security noch bestehen werde, wenn sie in Rente gingen. 78 % rechneten damit, weniger als die volle vorgesehene Leistung zu erhalten. In einer separaten Befragung des National Institute on Retirement Security gaben 45 % der Generation Z und 39 % der Millennials an, sie glaubten, niemals Leistungen aus Social Security zu beziehen.
Das Programm umfasst neben der Altersrente auch Hinterbliebenenleistungen für anspruchsberechtigte Kinder und Ehepartner sowie Erwerbsunfähigkeitsleistungen für qualifizierte Beschäftigte, die nicht mehr arbeiten können. Selbst nach dem Aufbrauchen der Rücklagen würden laufende Einnahmen einen erheblichen Teil der vorgesehenen Zahlungen finanzieren. Offen bleibt, ob sich der Kongress vor 2032 auf Steueränderungen, Anpassungen der Leistungen oder eine Kombination aus beidem verständigen kann.