Ein Beschluss der Kommunistischen Partei Chinas nimmt virtuelle Währungen, Blockchain und grenzüberschreitende Kapitalflüsse ausdrücklich in den Fokus der Korruptionsbekämpfung. Das könnte bei Ermittlungen gegen Amtsträger und ihr Umfeld auch digitale Vermögenswerte und Auslandskanäle relevant machen. Das bestehende Verbot des Kryptohandels auf dem chinesischen Festland bleibt davon unberührt.
Der Beschluss wurde am 29. Oktober auf dem 5. Plenum des 20. Zentralkomitees verabschiedet. Eine am 1. November veröffentlichte englische Übersetzung umfasst rund 14.000 Wörter; die genannten Technologien und Finanzströme werden darin in einem Satz zusammengefasst.
Beschluss nennt virtuelle Währungen und Auslandskapital
Der Text fordert ein konsequentes Vorgehen gegen Korruption, bei der das Internet, virtuelle Währungen, grenzüberschreitendes Kapital oder Blockchain zum Einsatz kommen. Damit bezieht er digitale Vermögenswerte und technische Instrumente ebenso in die Anti-Korruptionsarbeit ein wie den Transfer von Geld über Landesgrenzen hinweg.
Der Beschluss erwähnt zudem sogenannte „weiße Handschuhe“ – Mittelsleute, die im Auftrag von Amtsträgern handeln – sowie den „Drehtüreffekt“, bei dem ehemalige Amtsträger nach ihrem Ausscheiden in Unternehmen tätig werden. Die Bestimmungen deuten darauf hin, dass nicht nur mögliche Wege zur Verschiebung oder Verschleierung von Vermögen geprüft werden könnten. Auch Personen, die Transaktionen organisieren, Vermögenswerte für andere halten oder Vorteile übertragen, könnten in den Blick geraten.
Konkrete neue Ermittlungsverfahren, Strafmaßnahmen oder einzelne Fälle führt der Beschluss jedoch nicht auf.
Handelsverbot für Kryptowährungen bleibt bestehen
Der Handel mit Kryptowährungen ist auf dem chinesischen Festland bereits verboten. Der Beschluss kündigt keine Änderung dieser Regelung an. Sein erklärtes Ziel ist vielmehr, virtuelle Währungen und damit verbundene Kanäle ausdrücklich in die Korruptionsbekämpfung einzubeziehen. Es geht somit um den möglichen Umfang von Ermittlungen wegen Fehlverhaltens von Amtsträgern – nicht um eine Öffnung des Kryptomarkts oder neue Regeln für den Handel.
Für Marktteilnehmer ist der politische Hinweis relevant, dass digitale Vermögenswerte und grenzüberschreitende Finanzkonstruktionen bei Ermittlungen gegen Amtsträger, ihre Familienangehörigen, Beauftragten oder Vermittler eine Rolle spielen könnten. Der Beschluss erwähnt diese Kanäle allerdings nur knapp und enthält weder Angaben zur Zahl möglicher Verfahren noch zu Umfang oder Umsetzung der Kontrollen. Welche praktische Wirkung die Vorgaben entfalten, dürfte sich erst bei ihrer Anwendung in konkreten Ermittlungen zeigen.
Mehr Parteiaufsicht für Technologie- und Plattformunternehmen
Der Beschluss fordert außerdem eine vertiefte Kontrolle von Technologieunternehmen und Plattformbetreibern durch die Partei. Dieser Punkt steht neben den Anti-Korruptionsmaßnahmen und weitet den Fokus damit über virtuelle Währungen hinaus auf Unternehmensführung und Parteiaufsicht aus.
Für Technologie- und Plattformunternehmen in China könnte eine stärkere interne Aufsicht zu einem zusätzlichen politischen Faktor im Geschäftsumfeld werden. Konkrete Umsetzungsschritte oder einen Zeitplan für einzelne Unternehmen nennt der Beschluss jedoch nicht.
Virtuelle Währungen, Blockchain und grenzüberschreitendes Kapital werden ausdrücklich in den Anti-Korruptionskurs aufgenommen; zugleich nennt der Text Vermittler und die spätere Beschäftigung ehemaliger Amtsträger in Unternehmen. Das Handelsverbot auf dem Festland bleibt bestehen, neue Durchsetzungsregeln enthält der Beschluss nicht. Offen ist, ob daraus konkrete Ermittlungen folgen und wie die verstärkte Parteiaufsicht über Plattformunternehmen umgesetzt wird.