Blackstone hält es für möglich, dass der KI-Anbieter Anthropic selbst nach einem Börsengang kein Investment-Grade-Rating erhält. Damit rückt neben einem möglichen Börsengang auch die Frage in den Fokus, zu welchen Kreditkonditionen das Unternehmen anschließend Zugang zu Fremdkapital haben könnte. Ein Listing allein sagt nichts darüber aus, ob Anthropic die Anforderungen an eine erstklassige Bonität erfüllt.
Blackstone sieht Unsicherheit bei möglichem Rating
In Unterlagen für Investoren erklärte Blackstone, Anthropic könnte nach einem Börsengang unterhalb der Investment-Grade-Schwelle eingestuft werden. Dabei handelt es sich um eine Einschätzung zu einer möglichen künftigen Bewertung, nicht um eine formelle Entscheidung einer Ratingagentur. Die Unterlagen machen weder Angaben dazu, ob Anthropic bereits ein Ratingverfahren eingeleitet hat, noch dazu, welche Einstufung das Unternehmen erhalten könnte.
Investment-Grade-Ratings gelten am Anleihemarkt als wichtiger Maßstab für die Kreditqualität eines Emittenten. Wird diese Schwelle verfehlt, kann das den Zugang zu Finanzierungen und die Kreditkosten beeinflussen. Zudem kann es eine Rolle dabei spielen, ob bestimmte institutionelle Anleger die Schuldtitel eines Unternehmens halten dürfen oder wollen.
Die Bonitätsaussichten sind jedoch von der Frage zu trennen, ob ein Börsengang stattfindet, welches Volumen er hätte und mit welcher Bewertung Anthropic an die Börse gehen könnte. Zu diesen Punkten enthalten die Unterlagen keine Angaben.
Börsengang und Bonität sind getrennte Fragen
Blackstones Warnung lenkt den Blick über eine mögliche Börsennotierung hinaus auf die Kreditrisiken, die Anthropic danach tragen könnte. Ein Börsengang kann dem Unternehmen den Zugang zu Eigenkapital eröffnen. Ein Kreditrating beurteilt dagegen, wie wahrscheinlich die Rückzahlung von Schulden ist und welche Risiken damit verbunden sind. Ein erfolgreicher Börsengang garantiert daher kein Investment-Grade-Rating.
Blackstone legte weder die Grundlage seiner Einschätzung noch konkrete Finanzkennzahlen oder Stellungnahmen von Ratingagenturen vor. Daraus lässt sich nicht ableiten, wie Anthropic letztlich eingestuft wird. Bei einem möglichen Börsengang müssen Anleger deshalb die Bewertung der Aktien von der Beurteilung der Kreditwürdigkeit unterscheiden. Für Letztere fehlen weiterhin Informationen; eine formelle Ratingentscheidung steht aus.