Meta Platforms hat mit CEO und Unternehmensgründer Mark Zuckerberg eine neue Aktienvereinbarung getroffen. Sie soll sicherstellen, dass Zuckerberg in Kalifornien oder einer anderen Jurisdiktion lebt, in der Meta seinen Hauptsitz hat. Zuckerberg hatte zuvor erklärt, Kalifornien möglicherweise zu verlassen, falls der Bundesstaat eine Vermögensteuer für Milliardäre einführt.
Vereinbarung gilt für acht Jahre
In einer Mitteilung vom 21. Oktober 2026 erklärte Meta, Zuckerberg werde „in den nächsten acht Jahren in Kalifornien oder einer anderen Jurisdiktion ansässig bleiben, in der sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet“. Im Rahmen der Vereinbarung erhält er neue Meta-Aktien. Die Zahl der Aktien, der Ausgabepreis und ihr späterer Wert wurden nicht genannt.
Die Regelung verknüpft den persönlichen Wohnsitz des CEO mit dem Standort des Meta-Hauptsitzes. Zuckerberg ist nicht nur Vorstandschef, sondern auch Gründer und eine zentrale Figur für die langfristige Kontrolle und strategische Ausrichtung des Konzerns. Die Vereinbarung geht damit über einen herkömmlichen Vergütungsanreiz hinaus: Sie soll die geografische und rechtliche Verbindung des wichtigsten Managers zum Unternehmenssitz sichern.
Debatte über Vermögensteuer löste Umzugspläne aus
Zuckerbergs Überlegungen zu einem möglichen Wegzug aus Kalifornien standen im Zusammenhang mit der Diskussion über eine Vermögensteuer für besonders vermögende Personen. Aus der aktuellen Mitteilung von Meta geht nicht hervor, ob eine solche Regelung bereits verabschiedet wurde. Angaben zu Steuersatz, Geltungsbereich oder Zeitplan fehlen ebenfalls. Auch lässt sich daraus nicht ableiten, ob Zuckerberg tatsächlich umziehen wird.
Indem Meta die Wohnsitzregelung in eine Unternehmensmitteilung aufgenommen hat, wird eine persönliche Steuer- und Aufenthaltsfrage Teil des Rahmens für die Vorstandsvergütung und die Unternehmensführung. Für Aktionäre stellen sich insbesondere Fragen nach einer möglichen Verwässerung durch die neuen Aktien, der Laufzeit von acht Jahren und der Umsetzung, falls Meta seinen Hauptsitz verlegt.
Finanzielle Bedingungen bleiben offen
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hatte Meta weder die Zahl der betroffenen Aktien noch mögliche Vesting-Bedingungen oder die bilanzielle Behandlung offengelegt. Diese Angaben sind entscheidend, um die möglichen Auswirkungen auf die Beteiligungsquoten der Aktionäre, den Aufwand für die Vorstandsvergütung und den Gewinn je Aktie zu bestimmen. Eine Bewertung der finanziellen Folgen ist daher erst nach weiteren Angaben des Unternehmens möglich.
Fest steht, dass die Vereinbarung über acht Jahre läuft und damit einen langen Zeitraum abdeckt, in dem Zuckerberg voraussichtlich eine zentrale Rolle bei Meta behalten wird. Als maßgeblicher Wohnsitz gilt Kalifornien oder eine andere Jurisdiktion am Standort des Meta-Hauptsitzes; ein dauerhafter Verbleib in Kalifornien ist nicht vorgeschrieben. Die praktische Anwendung der Regelung hängt damit sowohl von einer möglichen Verlagerung des Hauptsitzes als auch von der weiteren Entwicklung der Vermögensteuerpolitik in Kalifornien ab.