Anthropic, OpenAI, SpaceXAI und Google sehen sich in den USA mit einer neuen Kartellklage konfrontiert. Darin wird den Unternehmen vorgeworfen, sich auf eine langsamere Entwicklung künstlicher Intelligenz verständigt zu haben. Ein nachlassender Wettbewerbsdruck könnte nach Auffassung der Kläger den Wert kostenpflichtiger Angebote wie ChatGPT, Claude, Grok und Gemini mindern.
Die Klage wurde am 18. September beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien von vier Nutzern eingereicht, die die in der Klageschrift genannten Dienste abonniert haben. Sie wollen stellvertretend für weitere zahlende Nutzer in den USA klagen. Ob das Verfahren als Sammelklage zugelassen wird, hat das Gericht noch nicht entschieden.
Öffentliche Aussagen der Unternehmenschefs im Mittelpunkt
Die Klageschrift nennt den 12. September als entscheidendes Datum für die mutmaßliche Abstimmung. An diesem Tag veröffentlichte Anthropic-Chef Dario Amodei einen Beitrag, in dem er die KI-Branche dazu aufrief, das technologische Entwicklungstempo gemeinsam zu drosseln und mehr Ressourcen in Sicherheitsmaßnahmen zu investieren. OpenAI-Chef Sam Altman, SpaceXAI-Chef Elon Musk sowie Demis Hassabis, Mitgründer und Vorsitzender von Google DeepMind, reagierten später öffentlich und unterstützten die von Amodei beschriebene Richtung.
Die Kläger argumentieren, dass die öffentliche Unterstützung mehrerer großer Wettbewerber für ein Entwicklungstempo unterhalb des Niveaus eines normalen Markt-Wettbewerbs als koordinierte Wettbewerbsbeschränkung gewertet werden könnte. Dies könne sich auf die Geschwindigkeit von Modell-Updates, die Verbesserung von Produktfunktionen und den Gegenwert auswirken, den Nutzer für ihre Abonnements erhalten.
Nick Rowley, der leitende Anwalt der Kläger, erklärte, wenn KI-Sicherheitsstandards und entsprechende Vereinbarungen durch private Absprachen zwischen wenigen gewinnorientierten Technologieunternehmen kontrolliert würden, könnten Verbraucher mit Folgen konfrontiert werden, die sie kaum beurteilen könnten. Er stellte außerdem einen Zusammenhang zwischen dem Risiko eines möglichen Kontrollverlusts über KI-Systeme und einer Abstimmung zwischen Unternehmen her. Diese Aussagen sind Bestandteil der Vorwürfe in der Klage und bislang nicht gerichtlich festgestellt.
Bis zum 19. September hatten Anthropic, OpenAI, Google und SpaceXAI nicht unmittelbar auf Bitten um Stellungnahme reagiert. Auch das Gericht hatte noch keine Entscheidung zu den Vorwürfen in der Sache getroffen.
Amodei brachte eine Rolle der US-Regierung ins Spiel
In seinem Aufruf zu einer langsameren Entwicklung räumte Amodei ein, dass eine solche Zusammenarbeit kartellrechtliche Fragen aufwerfen könnte. Die US-Regierung könne Sicherheitsgespräche zwischen verschiedenen KI-Laboren koordinieren oder zumindest bestimmte Formen sicherheitsbezogener Kommunikation ermöglichen, schrieb er. Sie müsse nicht an jeder Diskussion teilnehmen, könne aber für eng umrissene Sicherheitsfragen eine Ausnahme schaffen.
Altman erklärte später, OpenAI unterstütze einen bundesweiten Rahmen mit einheitlichen Sicherheitsanforderungen. Das Unternehmen müsse seiner Ansicht nach jedoch nicht auf eine kartellrechtliche Ausnahme oder neue Gesetze warten, um Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Vertrauens zu ergreifen.
Der Streit fällt in eine Phase, in der KI-Unternehmen und Forscher verstärkt prüfen, ob fortgeschrittene Modelle außerhalb menschlicher Kontrolle agieren könnten. Gespräche über gemeinsame Sicherheitsstandards, abgestimmte Testverfahren und den Austausch von Erfahrungen mit Sicherheitsrisiken gibt es nicht erst seit September. Werden die Aussagen konkurrierender Unternehmen jedoch innerhalb derselben zeitlichen Abfolge betrachtet, wird die Abgrenzung zwischen zulässiger Zusammenarbeit und wettbewerbswidriger Koordination für zahlende Nutzer und Aufsichtsbehörden relevant.
Kläger unterscheiden zwischen Regulierung und Wettbewerbsabsprache
Die Kläger betonen, dass sie nicht grundsätzlich dagegen sind, wenn Anthropic, OpenAI, SpaceXAI oder Google dem Kongress, dem Weißen Haus oder anderen Regierungsstellen Empfehlungen zur KI-Politik vorlegen. Auch Anträge auf eine kartellrechtliche Ausnahme stellen sie nicht infrage. Ihr Einwand richtet sich gegen die Frage, ob Unternehmen untereinander eine Verlangsamung des Produkt- und Technologiewettbewerbs vereinbaren dürfen, ohne dass dafür ein klar definierter staatlicher Rahmen besteht.
Die US-Regierung ist weiterhin uneins darüber, wie KI angemessen reguliert werden sollte. Auf Bundesebene haben politische Entscheidungsträger Initiativen unterstützt, mit denen die technologische Wettbewerbsfähigkeit amerikanischer KI-Labore gesichert werden soll. Einige Abgeordnete warnen zugleich davor, dass die einflussreichsten Unternehmen der Branche Sicherheitskooperationen nutzen könnten, um kartellrechtlichen Schutz zu erhalten und den Wettbewerb gemeinsam einzuschränken. Die politischen Beratungen dauern an; ein verbindlicher Rahmen für die Grenzen unternehmensübergreifender Sicherheitsgespräche wurde bislang nicht bekannt gegeben.
Für den Markt geht es in dem Verfahren um mehr als die Frage, ob Unternehmen über KI-Sicherheit sprechen dürfen. Im Mittelpunkt stehen auch das Tempo von Produkt-Updates und die Wettbewerbsstruktur kostenpflichtiger KI-Dienste. Sollten langsamere Entwicklungszyklen letztlich zu weniger Verbesserungen bei den Modellfähigkeiten führen, könnten Abonnenten den Gegenwert ihrer Preise kritischer bewerten. Ein vollständiges Verbot des Austauschs von Sicherheitsinformationen könnte bei der Einführung neuer Modelle allerdings zusätzliche Risiken schaffen, falls Unternehmen diese Informationen tatsächlich untereinander teilen müssen. Diese Fragen werden zusammen mit Unternehmensangaben, konkreten Produktänderungen und dem weiteren Gerichtsverfahren zu bewerten sein. Die Vorwürfe der Klage sind bislang nicht gerichtlich bestätigt.