Eine Regel des US-Arbeitsministeriums, die Arbeitgebern das Angebot von Kryptoanlagen, Private Equity und Immobilien in 401(k)-Altersvorsorgeplänen erleichtern könnte, wird nun abschließend im Weißen Haus geprüft. Arbeitgeber sollen rechtlich besser geschützt sein, wenn sie solche Anlagen anhand festgelegter Kriterien bewerten. Verpflichtet, sie in die Pläne aufzunehmen, wären sie jedoch nicht.
Es geht um einen großen Markt für Altersvorsorge: Arbeitgebergestützte Sparpläne verwalteten Ende Juni rund 15 Billionen US-Dollar, wie das Investment Company Institute angab. Vermögensverwalter wollen sich diesen Markt erschließen. Ob Kryptooptionen tatsächlich in 401(k)-Plänen angeboten werden, hängt letztlich von den Arbeitgebern und den Verwaltern der Pläne ab.
Sechs Kriterien für die Prüfung durch Arbeitgeber
Der endgültige Regelentwurf wurde dem Office of Information and Regulatory Affairs (OIRA) vorgelegt, das wichtige Regulierungsvorhaben prüft. Die Regel setzt eine von Donald Trump unterzeichnete Executive Order um und sieht einen „Safe Harbor“ für Arbeitgeber vor, die bei der Prüfung der Anlagen bestimmte Anforderungen erfüllen.
Zu bewerten wären sechs Faktoren: Anlageentwicklung, Gebühren, Liquidität, Bewertung, Vergleichsmaßstäbe und Produktkomplexität. Arbeitgeber, die diese Vorgaben einhalten, würden in damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten als umsichtig handelnd gelten. Im Regelentwurf hieß es, das Risiko von Klagen habe Arbeitgeber bislang davon abgehalten, ihren Beschäftigten ein breiteres Anlageangebot zu machen. Der Safe Harbor soll diesem Hindernis begegnen.
Ein automatischer Zugang zu Kryptoanlagen für Teilnehmer der Altersvorsorgepläne wäre damit nicht verbunden. Arbeitgeber könnten Produkte auch nicht ohne vorherige Prüfung hinzufügen. Die Entscheidung bliebe bei ihnen. Die Regel würde einen Rahmen für rechtlichen Schutz schaffen, aber keine Investitionen in diese Anlageklassen vorschreiben.
Veröffentlichung und Entscheidungen der Arbeitgeber stehen noch aus
Das OIRA kann für seine Prüfung bis zu 90 Tage in Anspruch nehmen. Bei einem früheren Entwurf dauerte sie kürzer: Laut Bundesunterlagen ging dieser am 13. Januar bei der Behörde ein; die Prüfung war am 24. März abgeschlossen. Der endgültige Entwurf liegt nun zur letzten Prüfung ebenfalls beim OIRA. Ein Veröffentlichungstermin steht noch nicht fest.
Im Juni hatten drei demokratische Abgeordnete die Regierung aufgefordert, die Regel zurückzuziehen. Die Debatte darüber, ob Altersvorsorgepläne für weitere alternative Anlagen geöffnet werden sollten, dauert an. Selbst nach Abschluss der Prüfung könnten Sparer nicht unmittelbar über einen 401(k)-Plan in Krypto investieren. Zunächst müsste die Regel veröffentlicht werden; anschließend würden Arbeitgeber anhand der sechs Kriterien entscheiden, ob sie entsprechende Optionen anbieten.