
60 Degrees Pharmaceuticals (Nasdaq Code: SXTP) erlebte am Montag einen starken Kursrückgang, der im Tagesverlauf um über zwanzig Prozent fiel. Der Markt reagierte hauptsächlich auf die neuesten Entwicklungen zur "Nasdaq-De-Listing-Ankündigung".
Ursprung der De-Listing-Entscheidung: Auslösung der Mindestkursregel
Das Unternehmen erklärte in der neuesten Offenlegung, dass es am 20. Januar 2026 eine schriftliche Mitteilung von der Nasdaq-Notierungsabteilung erhalten hat: Die Nasdaq-Mitarbeiter haben entschieden, die Stammaktien des Unternehmens und die zugehörigen Optionsscheine vom Nasdaq Capital Market zu streichen.
Der Auslöser ist der Minimale Angebotspreis: Die Stammaktien des Unternehmens konnten den Mindestkurs von 1,00 US-Dollar pro Aktie über einen Zeitraum von 30 aufeinander folgenden Handelstagen nicht halten und gelten daher als nicht konform mit den kontinuierlichen Notierungsstandards.
Warum keine Nachbesserungsfrist: Reverse Stock Split innerhalb eines Jahres
Normalerweise erhalten Unternehmen, die eine Mitteilung über die Nichteinhaltung des Mindestkurses erhalten, eine Nachbesserungsfrist, um die Bedingungen beispielsweise durch eine Kurssteigerung wieder zu erfüllen. Die Nasdaq-Mitarbeiter stellten jedoch in diesem Fall fest, dass 60 Degrees Pharmaceuticals keine Nachbesserungsfrist gewährt wird, da das Unternehmen im letzten Jahr einen Reverse Stock Split durchgeführt hat - die Offenlegung zeigt, dass es am 24. Februar 2025 einen Reverse Stock Split im Verhältnis 1 zu 5 durchgeführt hat, was zu einem "sofortigen Delisting" führt.
Optionsscheine betroffen: Grunderwertpapiere müssen gelistet bleiben
Neben Stammaktien sind auch die Optionsscheine des Unternehmens vom Delisting betroffen. Das Unternehmen erklärt in dem Dokument, dass die Optionsscheine dasselbe Schicksal erleiden, weil die Nasdaq-Regeln erfordern, dass deren Grunderwertpapiere weiterhin an der Nasdaq notiert bleiben; wenn die Stammaktien aus dem Handel genommen werden, geraten auch die Optionsscheine unter Druck.
Nächste Schritte des Unternehmens: Berufung eingelegt, um Prozesse zu verzögern
In Bezug auf die Delisting-Entscheidung hat das Unternehmen den Berufungsweg eingeschlagen: In der Offenlegung wird angegeben, dass es eine Gehörgebühr von 20.000 US-Dollar gezahlt und eine Anhörung bei der Nasdaq beantragt hat. Die direkte Auswirkung dieser Maßnahme ist, dass - bis zur Entscheidung des Anhörungs Gremiums - die relevanten Handelsaussetzungen/Trading Stopps sowie die Einreichung des Form 25 (Delisting-Benachrichtigungsdokument) verzögert werden. Das Unternehmen weist gleichzeitig darauf hin, dass das Ergebnis der Anhörung weiterhin ungewiss ist und keine Garantie für eine fortgesetzte Notierung besteht.
Aus Regelwerksicht ist zu beachten, dass ein formeller Form 25-Einreichungsprozess in der Regel nach einer bestimmten Zeit wirksam wird (laut gängiger öffentlicher Richtlinien häufig 10 Tage nach Einreichung).
Marktbeobachtung: Zeitplan und „Liquiditätsabschlag“
Für Investoren sind in der kommenden Zeit der Entscheidungsrhythmus des Anhörungsgremiums und ob das Unternehmen einen umsetzbaren Plan für die kontinuierliche Notierung vorlegen kann, entscheidend. Sollte das Delisting letztendlich umgesetzt werden, führt ein Wechsel des Handelsplatzes oft zu abnehmender Liquidität, verstärkten Spreads und Abschlägen bei der Bewertung; während im Falle einer erfolgreichen Anhörung die kurzfristige Stimmung eine Reparatur erfahren könnte.
