Wichtige Erkenntnisse:
- Die Europäische Zentralbank hat angekündigt, das Genehmigungsverfahren für interne Kreditrisikomodelle von Banken ab dem 1. Oktober 2026 zu lockern.
- Wesentliche Modelländerungen werden nicht mehr automatisch lange vor-Ort-Prüfungen auslösen, um die regulatorischen Verzögerungen zu verkürzen und die Konformitätskosten der Banken zu senken.
- Kapitalgewinne werden bis zum Abschluss der vor-Ort-Bewertung gedeckelt, um die Effizienz der Regulierung mit der Finanzstabilität in Einklang zu bringen.
EZB vereinfacht Genehmigungsprozess für interne Modelle. Die Effizienz der Bankenaufsicht im Euroraum erfährt eine marginale Verbesserung.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am Montag (30.) eine bedeutende Maßnahme zur Modernisierung der Bankenregulierung angekündigt und beschlossen, den Genehmigungsprozess für Änderungen interner Kreditrisikomodelle zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die neuen Vorschriften sollen am 1. Oktober 2026 in Kraft treten und markieren eine weitere Umstellung des regulatorischen Rahmens im Euroraum von einem "Prozessorientierten" hin zu einem "Risikoorientierten" Ansatz.
Reduzierung regulatorischer Überflüssigkeit und Entkopplung von vor-Ort-Prüfungen
Lange Zeit mussten wesentliche Anpassungen der internen Ratingsysteme (Internal Ratings Based, IRB) großer Banken im Euroraum von der EZB streng vorab genehmigt werden. Dieser Prozess war oft mit monatelangen vor-Ort-Prüfungen verbunden, die Banken zwangen, während der Wartezeit sowohl alte als auch neue Modelle zu betreiben, was zu erheblichen operativen Redundanzen und Konformitätskosten führte. Laut der neuesten Veröffentlichung werden wesentliche Modelländerungen nicht mehr automatisch mit vor-Ort-Untersuchungen gekoppelt. Dies bedeutet, dass Banken Änderungen kurz nach der Antragstellung umsetzen können, um so die Risikomerkmale ihrer Bilanzen in Echtzeit besser zu reflektieren.
Einschränkungen bei der Kapitalfreisetzung und Risikopuffer
Trotz der beschleunigten Genehmigung bleibt die EZB beim Freisetzen von Kapitalgewinnen zurückhaltend. Die neuen Vorschriften legen klar fest, dass Kapitalgewinne, die möglicherweise aus geringeren risikogewichteten Aktiva (RWA) des neuen Modells resultieren und die Kapitalausstattung der Banken verbessern könnten, bis zum Abschluss der endgültigen vor-Ort-Bewertung durch die EZB beschränkt werden. Dieses gestaffelte Management-Modell "Implementieren, Beschränken, Genehmigen" zielt darauf ab, zu verhindern, dass Banken durch Modellmanipulation die Risikogewichte künstlich senken, und soll sicherstellen, dass trotz der Effizienzsteigerung die Robustheit der Kapitalbasis nicht geschwächt wird.
Strategische Verlagerung des regulatorischen Schwerpunkts
Die EZB betont, dass zukünftige vor-Ort-Untersuchungen sich hauptsächlich auf Hochrisikobereiche und spezifische Fälle mit besonderer Prüfungsnotwendigkeit konzentrieren werden. Durch den Abbau administrativer Routineprüfungen können Aufsichtsbehörden ihre Ressourcen auf marginale Risikoveränderungen bei systemisch wichtigen Institutionen konzentrieren. Marktanalysten sind der Ansicht, dass diese Maßnahme, da Basel III in die vollständige Implementierungsphase tritt, den Banken im Euroraum helfen wird, die durch regulatorische Verzögerungen verursachte Kapitalineffizienz im Wettbewerb mit ihren US-amerikanischen Konkurrenten zu verringern.