
Am 9. Februar hat eine relevante US-Tochtergesellschaft von BYD beim US International Trade Court (CIT) Klage eingereicht, die sich direkt gegen die von der US-Regierung auf Grundlage des „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA) erhobenen Grenzsteuern richtet, da es an einer klaren gesetzlichen Genehmigung mangelt, und fordert die Rückerstattung bereits gezahlter Zölle.
Klagefokus: Autorisiert das IEEPA die Erhebung von „Zöllen“?
Laut den offengelegten Klagepunkten ist das zentrale Argument von BYD: Die Bestimmungen des IEEPA erteilen keine ausdrückliche Genehmigung zur Erhebung von „Zöllen“ oder ähnlichen Konzepten, weshalb die Erhebung von Grenzsteuern durch die Exekutive rechtlich umstritten ist.
Forderungen und Zeitachse: Rückerstattung der seit April 2025 gezahlten Steuern
In den Dokumenten zeigt sich, dass BYD hofft, durch eine separate Klage ihre Regressansprüche zu „sichern“ und die Rückerstattung der seit April 2025 gezahlten Zölle zu fordern. Der Fall wurde am 26. Januar 2026 eingereicht und ist Teil einer jüngsten Flut von Zollkonformitätsklagen.
BYDs Geschäft in den USA: Keine Pkw, aber Abdeckung von Nutzfahrzeugen und der neuen Energiekette
Obwohl BYD derzeit keine Fahrzeuge für den Personenverkehr in den USA verkauft, umfasst ihr Geschäft dort dennoch Busse und Nutzfahrzeuge, Batterien, Energiespeichersysteme und Solarmodule. Öffentlich zugängliche Informationen zeigen zudem, dass ihr nordamerikanisches Geschäft in der Lkw-Fabrik in Lancaster, Kalifornien, rund 750 Mitarbeiter beschäftigt.
Hintergrund: Ein Fall vor dem Obersten Gerichtshof zu Zöllen wird noch verhandelt, die Interessenlage ist "enorm"
Parallel dazu wird vor dem Obersten Gerichtshof der USA ein Fall zur Rechtmäßigkeit von Zöllen verhandelt, der noch nicht entschieden ist. Der US-Handelsbeauftragte Jamison Greer äußerte kürzlich, dass angesichts der „enormen“ Interessenlage das vorsichtige Vorgehen des Gerichts in dieser Angelegenheit nicht überraschend sei.
