Die US-Regierung bereitet institutionelle Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) vor, die einen Großteil der Geschäfte des Gerichts einschränken könnten. Vorgesehen ist offenbar eine Übergangsfrist von sechs bis sieben Monaten. Würden die Maßnahmen beschlossen, wäre es das erste Mal, dass Washington Sanktionen von einzelnen IStGH-Mitarbeitern auf die Institution selbst ausdehnt. Betroffen sein könnten Gehaltszahlungen, Rechnungen von Lieferanten und Ausgaben für Zeugen.
Warum der Dollar-Zahlungsverkehr für den IStGH entscheidend ist
Eine vom Trump-Regierung im Februar 2025 unterzeichnete Executive Order stufte die Ermittlungen des IStGH gegen US-amerikanische und israelische Staatsangehörige als nationalen Notstand ein. Im November 2024 hatte das Gericht Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Krieg im Gazastreifen erlassen. Israel erkennt die Zuständigkeit des Gerichts nicht an.
Die USA setzten daraufhin mehrere IStGH-Richter und Staatsanwälte in Den Haag auf ihre Sanktionsliste. Im August 2026 wurde auch die Präsidentin des IStGH, Tomoko Akane, sanktioniert. In der Folge wurden nach Angaben des Gerichts Bankkonten einzelner Mitarbeiter geschlossen und Kreditkarten gekündigt. Die IStGH-Richterin Kimberly Prost bezeichnete die Unsicherheit als zentrales Problem: Schwierigkeiten, die zunächst wie kleinere Unannehmlichkeiten wirkten, könnten sich mit der Zeit summieren.
Zahlungen in US-Dollar laufen in der Regel über US-Korrespondenzbanken. Auch wenn beide Transaktionsparteien außerhalb der Vereinigten Staaten sitzen, können Banken in anderen Ländern Geschäfte mit einer sanktionierten Institution meiden, um ihren Zugang zum Dollar-Clearing nicht zu gefährden. Sollten die Sanktionen auf den IStGH als Institution ausgeweitet werden, könnten auch Gehälter, Lieferantenrechnungen und Zeugenausgaben in anderen Währungen zusätzlichen Prüfungen oder Abwicklungsbeschränkungen unterliegen.
Stablecoins sind kein verlässlicher Ausweg
Dollarbasierte Stablecoins können Werte theoretisch ohne ein herkömmliches Bankkonto übertragen und damit einen alternativen Zahlungsweg eröffnen. US-Regeln setzen diesem Weg jedoch enge Grenzen.
Im April 2026 erließ das US-Finanzministerium Vorschriften auf Grundlage des Guiding and Establishing National Innovation for US Stablecoins Act, kurz GENIUS Act. Zugelassene Stablecoin-Emittenten müssen technisch in der Lage sein, Transaktionen zu blockieren, einzufrieren oder abzulehnen. Außerdem müssen sie Wallet-Adressen gegen die Sanktionslisten des US Office of Foreign Assets Control (OFAC) prüfen.
Ähnliche Kontrollen nutzten Stablecoin-Anbieter bereits vor Inkrafttreten der Vorschriften. Im April 2026 arbeitete Tether mit dem OFAC zusammen und fror rund 344 Millionen US-Dollar in USDT auf dem Tron-Netzwerk ein. Es handelte sich um die bislang größte einzelne Sperrmaßnahme des Unternehmens. Tether-CEO Paolo Ardoino erklärte damals, USD₮ werde kein sicherer Hafen für illegale Aktivitäten. Das Unternehmen werde handeln, wenn es glaubwürdige Verbindungen zu sanktionierten Akteuren oder kriminellen Netzwerken feststelle.
Tether hatte zuvor bereits Wallets mit Verbindungen zum Iran eingefroren. Im Februar 2026 verhängten die USA zudem direkt Sanktionen gegen zwei im Vereinigten Königreich ansässige Kryptobörsen. Die Fälle zeigen, dass Stablecoins trotz ihrer Nutzung auf Blockchains von zentralisierten Emittenten ausgegeben werden, die US-Sanktionsvorgaben durchsetzen können.
Auch Bitcoin braucht Fiat-Auszahlungswege
Bitcoin hat keinen Emittenten und keinen zentralen Kontrollmechanismus, mit dem Konten im Netzwerk direkt eingefroren werden könnten. In dieser Hinsicht unterscheidet sich die Kryptowährung technisch von dollarbasierten Stablecoins, die von einem Emittenten verwaltet werden. Für die Umwandlung von Bitcoin in Euro oder US-Dollar benötigen Nutzer in der Regel jedoch weiterhin eine Börse, einen Verwahrer oder eine Bank.
Regulierte Handelsplattformen und Finanzinstitute müssen Kunden und Transaktionen gegen Sanktionslisten prüfen. Bitcoin beseitigt die Beschränkungen am Übergang in Fiatgeld daher nicht automatisch. Für den IStGH und seine Mitarbeiter geht es nicht nur darum, ob Vermögenswerte auf der Blockchain übertragen werden können. Entscheidend ist auch, ob Geschäftspartner, Verwahrer und die Bank für die abschließende Abwicklung bereit sind, die Gelder zu verarbeiten.
Der endgültige Wortlaut der geplanten Maßnahmen, ihr Anwendungsbereich und die Fähigkeit des IStGH, alternative Finanzkanäle zu nutzen, sind weiterhin offen. Fest steht jedoch, dass das Dollar-Korrespondenzbankensystem, die Sperrrechte der Stablecoin-Emittenten und die Compliance-Prüfungen bei der Umwandlung von Krypto in Fiatgeld die laufenden Zahlungen des Gerichts unter einem möglichen Sanktionsregime beeinflussen würden.