Die südkoreanische Polizei hat 18 Nutzer der Prognosemarkt-Plattform Polymarket wegen des Verdachts auf illegales Glücksspiel an die Staatsanwaltschaft verwiesen. Insgesamt sollen 26 Nutzer Verträge im Gesamtwert von 17,6 Milliarden Won – rund 12,7 Millionen US-Dollar – auf politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Märkten gehandelt haben. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Polymarket-Kontrakte nach südkoreanischem Recht als Glücksspiel gelten oder eher investitionsähnlichen Derivaten entsprechen, die vor dem Ablauf geschlossen werden können.
26 Nutzer handelten für 17,6 Milliarden Won
Die Cyber-Ermittlungseinheit der Provinzpolizei Gangwon hatte bis zum 15. September formelle Ermittlungen gegen 26 Nutzer aufgenommen. Die Zahlen wurden von der südkoreanischen Nationalen Polizeibehörde an das Büro des Abgeordneten Yoon Kun-young übermittelt und anschließend öffentlich gemacht. Gegen 18 dieser Nutzer wurde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Aus den Ermittlungsunterlagen geht hervor, dass ein einzelner Nutzer Transaktionen im Umfang von etwa 5,7 Milliarden Won getätigt haben soll, umgerechnet knapp 3,8 Millionen US-Dollar. Die Geschäfte bezogen sich auf politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragestellungen, die auf Polymarket angeboten wurden. Die Teilnehmer setzten dabei Kapital auf den Ausgang einzelner Kontrakte. Das Handelsvolumen unterschied sich erheblich von Nutzer zu Nutzer.
Blockchain-Daten führten zu den Nutzern
Obwohl der Zugang zu Polymarket in Südkorea eingeschränkt wurde, nutzten die Ermittler öffentlich verfügbare Informationen und einsehbare Blockchain-Transaktionen, um Zahlungsströme und Wallet-Adressen nachzuverfolgen. Auf dieser Grundlage konnten sie einige Inhaber von Wallets identifizieren und mit Aktivitäten auf der Plattform in Verbindung bringen.
Polymarket bietet ein gewisses Maß an Anonymität. Die Transaktionen auf der Blockchain bleiben jedoch öffentlich recherchierbar. Der Fall zeigt, dass On-Chain-Daten für Ermittlungsbehörden eine wichtige Spur darstellen können, wenn Kontoinformationen der Plattform nur begrenzt verfügbar sind oder Nutzer eigene Wallets verwenden.
Streitpunkt: Glücksspiel oder Anlage?
Die Polizei vertritt die Auffassung, dass die Transaktionen unter Artikel 246 des südkoreanischen Strafgesetzbuchs fallen. Die Vorschrift erfasst das Einsetzen von Vermögenswerten auf ungewisse Ergebnisse. Zudem verwiesen die Ermittler auf bestehende Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs. Danach schließt der Umstand, dass eine Teilnahme Analyse oder eigenes Urteil erfordert, den Glücksspielcharakter nicht zwangsläufig aus, wenn das Ergebnis weiterhin ungewiss ist.
Die Beschuldigten argumentieren dagegen, der Handel auf Polymarket ähnele eher einer Investition in Derivate als einer herkömmlichen Wette. Anders als bei einer einmaligen Wette werden Polymarket-Kontrakte über ein Orderbuch zusammengeführt. Händler können ihre Positionen daher vor dem Ablauf des Kontrakts schließen. Für die rechtliche Einordnung könnten die Struktur der Kontrakte, die Handelsabsichten der Nutzer und die Entstehung möglicher Erträge entscheidend sein.
Kim Tae-rim, Rechtsanwalt bei AXIS Law, erklärte, Polymarket-Kontrakte unterschieden sich strukturell von typischen Glücksspielen. Sie könnten vor dem Ablauf über ein Orderbuch gehandelt oder beendet werden, während herkömmliche Wetten in der Regel mit einer einmaligen Zahlung auf Grundlage des Endergebnisses abgerechnet würden. Ob dieser Mechanismus nach südkoreanischem Recht für eine andere rechtliche Einordnung ausreicht, ist weiterhin offen.
Zugang zu Polymarket im Inland eingeschränkt
Die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft erfolgt vor dem Hintergrund einer verschärften Prüfung von Prognosemarkt-Plattformen in Südkorea. Im August forderte die Korea Communications Standards Commission Internetanbieter auf, den Zugang zu Polymarket im Inland zu sperren. Als einen der Gründe nannte die Behörde die Auszahlungsstruktur, bei der der Gewinner den gesamten Auszahlungsbetrag erhält.
Polymarket argumentierte, die Plattform biete keine koreanischsprachigen Dienste an und ihre Auszahlungsregelungen unterlägen daher nicht dem südkoreanischen Recht. Die Regulierungsbehörden wiesen diese Position zurück und setzten die Zugangsbeschränkungen für das Inland um.
Mit der Weiterleitung von 18 Nutzern an die Staatsanwaltschaft geht es nun nicht mehr nur um die Frage, ob Polymarket in Südkorea tätig sein darf. Im Verfahren steht auch, ob die individuelle Teilnahme an den Kontrakten strafrechtliche Folgen haben kann. Öffentlich bekannte Informationen zeigen, dass die Polizei einen Teil der Ermittlungen abgeschlossen und eine rechtliche Einordnung vorgenommen hat. Ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und wie die Gerichte Artikel 246 auslegen, ist noch offen.