Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Oregon hat das Bildungsministerium daran gehindert, Studiengänge der Naturheilkunde von der höheren Obergrenze für staatliche Studienkredite auszuschließen. Die vorgeschlagene Definition eines berufsqualifizierenden Abschlusses gehe über die Befugnisse des Ministeriums hinaus, urteilte der Richter. Es ist bereits das dritte Mal, dass ein Bundesgericht die Umsetzung der Regelung stoppt. Für Studierende ist die Entscheidung zeitkritisch: Viele müssen derzeit klären, ob sie sich das kommende Studienjahr leisten können.
Höhere Kreditgrenze hängt vom Studiengang ab
Das Ministerium wollte zum 1. Juli neue Regeln einführen. Danach sollte die höhere Kreditobergrenze für elf Studiengänge gelten, darunter Zahnmedizin und Medizin, nicht aber für Pflege und Sozialarbeit. Studierende in den aufgeführten Fächern hätten über die gesamte Laufzeit ihrer Ausbildung bis zu 200.000 US-Dollar an staatlichen Krediten aufnehmen können. Für andere Hochschulstudiengänge war eine Obergrenze von 100.000 US-Dollar vorgesehen.
Studiengänge der Naturheilkunde standen nicht auf der Liste. Hochschulen und Studierende, die an der Klage beteiligt sind, argumentierten, dass Betroffene dadurch stärker auf private Kredite angewiesen sein könnten. Diese haben häufig höhere Zinssätze und sind nicht für staatliche Programme zum Erlass von Studienkrediten zugelassen. Ein Branchenverband für Hochschulen der Naturheilkunde warnte zudem, dass Studierende ohne ausreichende Finanzierung möglicherweise auf eine Einschreibung verzichten könnten. Das könnte die Einnahmen der Einrichtungen schmälern.
Richter sieht akuten Entscheidungsdruck bei Studierenden
US-Bezirksrichter Michael Simon verwies in seiner Entscheidung darauf, dass Studierende gerade abwägen, ob sie die Kosten des nächsten Studienjahres tragen können. Mögliche Folgen der Kreditgrenzen für Studierende und Hochschulen seien deshalb dringend zu berücksichtigen. Simon erließ eine einstweilige Verfügung gegen die geplante Definition des Begriffs „berufsqualifizierend“ und ordnete an, Studiengänge der Naturheilkunde der Kategorie mit der höheren Kreditobergrenze zuzuordnen.
Das Urteil betrifft die Zulassung dieser Studiengänge zur höheren Kreditgrenze. Es hebt den umfassenderen Plan des Ministeriums zur Begrenzung staatlicher Studienkredite nicht dauerhaft auf. Die Federal Student Aid, die für die Verwaltung der staatlichen Studienförderung zuständige Behörde, riet Studierenden in einem Hinweis, sich an ihre Hochschulen zu wenden. Dort sollen sie klären, welche konkreten Folgen die Gerichtsentscheidung für ihre persönliche Situation hat.
Frühere Entscheidung führte zu längerer Programmliste
Ein anderes Gericht hatte die Umsetzung der engeren Definition berufsqualifizierender Studiengänge bereits zuvor verhindert. Ende Juni veröffentlichte das Ministerium daraufhin eine überarbeitete Liste: Statt elf umfasste sie nun 30 Studiengänge, die für die höheren Kreditobergrenzen infrage kommen. Zugleich erklärte das Ministerium, die Rechtmäßigkeit seiner Definition weiter verteidigen zu wollen.
Der Rechtsstreit darüber, welche Studiengänge Anspruch auf höhere staatliche Kreditgrenzen haben sollen, ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Gerichtsentscheidungen werden darüber mitbestimmen, wie viel Studierende aufnehmen können und welche Einschreibungspläne die Hochschulen verfolgen.