Kontroverse um Colorados Zinsobergrenze und Bundesrecht
In Colorado sorgt ein im Jahr 2023 verabschiedetes Zinsdeckel-Gesetz für Banken, die außerhalb des Bundesstaates registriert sind, für juristische Auseinandersetzungen. Damit wird das 1980 erlassene Bundesgesetz zur bundesstaatlichen Ausnahmeregelung bei Zinshöchstgrenzen, das Depository Institutions Deregulation and Monetary Control Act (DIDMCA), infrage gestellt. Colorado hat sich von dieser Bundesausnahmeregelung verabschiedet, was die National Industrial Bankers Association dazu veranlasste, gegen den Generalstaatsanwalt von Colorado, Phil Weiser, zu klagen – mit dem Ziel, die Anwendung des neuen Gesetzes zu stoppen.
Banken warnen vor Problemen im Bundesstaat-übergreifenden Geschäft
Die Bankenbranche kritisiert das Vorgehen Colorados scharf und warnt vor einer Störung des etablierten dualen bankaufsichtlichen Systems in den USA. Die American Bankers Association beschreibt die Situation als „praktisch nicht durchführbares Durcheinander“, da Banken in der Folge mit unterschiedlichen Zinshöchstgrenzen in mehreren Bundesstaaten konfrontiert wären, was die Einhaltung der Vorschriften erheblich erschweren würde.
Richter bezweifeln Relevanz des Wohnortes für anwendbares Recht
Während der Anhörung vor dem zehnten US-Berufungsgericht am 18. August äußerten die Richter deutliche Skepsis gegenüber der Argumentation Colorados. Der Vorsitzende Richter Jerome A. Holmes hinterfragte, warum nicht der Ort des Kreditgebers, sondern der des Kreditnehmers das maßgebliche Landesrecht bestimmen sollte, und griff dabei auf Standpunkte der American Bankers Association zurück. Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Russell Johnson stellte einen dreistufigen Compliance-Ansatz vor, bei dem Banken den Standort von Darlehensnehmer und -geber, die Herausnahme Colorados aus dem DIDMCA sowie die Anwendbarkeit dieser Regelung prüfen müssten. Die Richter zeigten sich jedoch skeptisch hinsichtlich der Praktikabilität eines solchen Verfahrens.
Digitalisierung erschwert rechtliche Einordnung von Kreditverträgen
Die Richter thematisierten auch die Herausforderungen der digitalen Vertragsunterzeichnung, bei der sich Kreditnehmer eventuell außerhalb ihres Bundesstaates befinden könnten. Richterin Veronica Rossman wies darauf hin, dass typischerweise der permanente Wohnsitz zur Bestimmung des anwendbaren Rechts herangezogen wird, nicht der Ort der Unterzeichnung. Sie bemängelte daher die praktische Umsetzbarkeit von Colorados Regelung.
Verlauf der Verfahren und Zusammensetzung des Gerichts
Der Rechtsstreit hat bereits mehrere Etappen durchlaufen: Zunächst hatte ein Bundesgericht die Umsetzung Colorados Austritts aus dem DIDMCA vorläufig gestoppt. Ein Dreiergremium des zehnten Berufungsgerichts kippte diese Verfügung, doch anschließend hob das vollständige Gericht das Verbot wieder auf und ordnete die laufende Anhörung an. Das zehnte Berufungsgericht besteht aktuell aus elf Richtern, von denen sechs von Demokraten und fünf von Republikanern nominiert wurden; eine Stelle ist vakant.
Unterschiedliche Ansätze zur Zinsregulierung in den Bundesstaaten
Neben Colorado haben auch Iowa und Puerto Rico den Austritt aus dem bundesstaatlichen Zinsdeckelrecht vollzogen. Ursprünglich hatten rund sieben Bundesstaaten das 1980er Gesetz verlassen, doch die meisten kehrten zum freien Markt zurück. In den USA existieren 42 Bundesstaaten mit eigenen Zinsobergrenzen, während acht Bundesstaaten darauf verzichten. Die Spannweite der zulässigen Zinssätze variiert erheblich.
Die anstehende Entscheidung des Bundesberufungsgerichts wird maßgeblich dazu beitragen, die Grenzen zwischen bundesstaatlicher Aufsicht, staatlichen Zinsbeschränkungen und dem Schutz der Kreditnehmer auszutarieren. Ihre Auswirkungen sind für Banken und Finanzaufsichtsbehörden gleichermaßen von Bedeutung.