Tesla und SpaceX haben einen US-Bundesrichter gebeten festzustellen, dass sie den Namen „Terafab“ für ihr geplantes 16,8 Milliarden US-Dollar teures Chipwerk in Texas verwenden dürfen, ohne die Marke des Nanotechnologieunternehmens TERA-print aus Illinois zu verletzen. Nach monatelangen erfolglosen Gesprächen könnte der Streit entscheiden, ob die Unternehmen von Elon Musk den Projektnamen weiter nutzen können. Zugleich entsteht rechtliche Unsicherheit für eine geplante Großanlage zur Herstellung von Chips für Anwendungen der künstlichen Intelligenz.
Das 16,8-Milliarden-Dollar-Projekt in Texas
Der geplante Terafab-Campus soll sich über rund 100 Millionen Quadratfuß erstrecken und Chips für Teslas KI-Systeme sowie für SpaceX-Projekte produzieren. Tesla und SpaceX haben den Namen „Terafab“ bereits öffentlich für die geplante Fertigungsanlage verwendet. Größe und Zweck des Projekts unterscheiden sich deutlich vom bisherigen Geschäft von TERA-print mit Laborgeräten. Streit besteht jedoch darüber, wie weit der Schutz der bestehenden Marke reicht.
Der Konflikt begann am 18. Mai, als Tesla in den USA drei Markenanmeldungen für „Terafab“ und „Tesla Terafab“ einreichte. TERA-print hatte die US-Marke „Tera-Fab“ bereits 2021 für ein Desktop-Lithografiesystem registriert, das von Forschern genutzt wird. Fünf Tage nach Teslas Anmeldungen schickte TERA-print den betroffenen Unternehmen Abmahnungen und forderte sie auf, den Namen nicht weiter zu verwenden und die behauptete Markenverletzung zu beenden.
Am 22. Mai beantragte TERA-print außerdem, den Markenschutz auf Halbleitermaterialien, Siliziumchips und Dienstleistungen im Bereich des Designs künstlicher Intelligenz auszuweiten. Tesla, SpaceX und SpaceXAI halten den Zeitpunkt für rechtlich relevant. Sie verweisen darauf, dass sie das Terafab-Projekt bereits Monate zuvor öffentlich vorgestellt hätten, bevor TERA-print den erweiterten Schutz beantragte.
Sechs Verhandlungsrunden ohne Einigung
Bis zum 10. Juni hatte TERA-print signalisiert, wegen Markenverletzung und unlauterem Wettbewerb klagen zu wollen. Tesla, SpaceX, SpaceXAI und TERA-print führten daraufhin zwischen Juni und August sechs Gespräche über eine mögliche Vereinbarung zur Nutzung des Namens. Eine Einigung kam nicht zustande.
Die mit Musk verbundenen Unternehmen reichten anschließend Klage ein und beantragten eine gerichtliche Feststellung. Sie verlangen nicht unmittelbar Schadenersatz, sondern möchten gerichtlich klären lassen, dass die Verwendung von „Terafab“ die Marke von TERA-print nicht verletzt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Produkte und Dienstleistungen der Unternehmen einander so ähnlich sind, dass eine Verwechslungsgefahr bei Kunden besteht.
Tesla und SpaceX argumentieren, TERA-print verkaufe kompakte Laborgeräte, während Terafab als Fertigungscampus für die großvolumige Chipproduktion geplant sei. Kundenkreise, Produktformate und kommerzielles Umfeld unterschieden sich daher. Es sei weniger wahrscheinlich, dass Kunden von identischen oder verbundenen Unternehmen ausgingen.
TERA-print hält dagegen, sein Geschäft beschränke sich nicht auf Desktop-Laborausrüstung. Das Unternehmen sei auch in halbleiternahen Bereichen tätig, unter anderem im Rahmen eines Vertrags mit dem US-Verteidigungsministerium. TERA-print hat angekündigt, seine Markenrechte weiter zu verteidigen. Wie weit der Streit reicht, hängt unter anderem davon ab, wie das Gericht die bestehende Eintragung für „Tera-Fab“ und den Zusammenhang zwischen Halbleitermaterialien, Siliziumchips und KI-Design-Dienstleistungen bewertet.
Analystenurteile zur SPCX-Aktie als Marktvergleich
Für die SPCX-Aktie haben in den vergangenen drei Monaten 26 Analysten eine Kaufempfehlung ausgesprochen. Sechs stuften die Aktie mit „Halten“ ein, zwei mit „Verkaufen“. Daraus ergibt sich insgesamt ein Konsens von „moderater Kauf“. Das durchschnittliche Kursziel lag bei 232,07 US-Dollar je Aktie und entsprach einem rechnerischen Aufwärtspotenzial von rund 50,2 Prozent gegenüber dem damaligen Kurs. Die Zahl spiegelt die Bewertungseinschätzungen der Analysten wider und ändert nichts daran, dass der Markenstreit weiterhin vor Gericht liegt.
Für Marktteilnehmer geht es damit nicht nur um die Frage, ob der Name weiter verwendet werden darf. Der Ausgang könnte auch die Kosten für geistiges Eigentum, Markenentscheidungen und den Zeitplan des Projekts beeinflussen. Nach dem Scheitern der Vergleichsgespräche und dem Beginn des Gerichtsverfahrens ist weiterhin offen, welche Rechte mit dem Namen „Terafab“ verbunden sind, ob die Geschäftsbereiche eine ausreichende Nähe für eine Verwechslungsgefahr aufweisen und welche rechtliche Bedeutung der erweiterte Markenantrag von TERA-print erhält.