Das US-Finanzministerium hat am 5. November 2026 vier Personen und 41 Unternehmen sanktioniert. Die Betroffenen sollen der Prince Group nach früheren Sanktionen mit Offshore-Firmenstrukturen und geschäftlichen Dienstleistungen den weiteren Betrieb ermöglicht haben. Vermögenswerte in den USA sowie Vermögen unter Kontrolle von US-Personen müssen eingefroren und dem Office of Foreign Assets Control (OFAC) gemeldet werden. Die Beschränkungen können auch Unternehmen erfassen, an denen sanktionierte Personen mindestens 50 Prozent halten – damit rücken Beteiligungsketten in den Mittelpunkt der Prüfung.
OFAC bezeichnet die Prince Group als transnationale kriminelle Organisation. Angehörige des Netzwerks sollen unter anderem in Anlagebetrug mit digitalen Vermögenswerten, Liebesbetrug und weitere Online-Betrugsformen verwickelt gewesen sein. Bei einigen Operationen seien Beschäftigte in Anlagen in Südostasien Opfer von Menschenhandel und Zwang gewesen. Die jüngsten Maßnahmen richten sich nach Darstellung des Finanzministeriums gegen ein Geflecht aus Unternehmen und Personen, das die Gruppe unterstützt haben soll, nicht gegen ein einzelnes Geschäft.
Sanktionen gegen vier Personen und verbundene Firmen
Auf der Sanktionsliste stehen Qiu Yong, Zhao Mengyao, He Yujing und Visal Pang. US-Behörden bringen Qiu über Sun Speed Holdings Limited, eine auf den Britischen Jungferninseln registrierte Gesellschaft, mit dem Hongkonger Kreditgeber Premium Financial Limited in Verbindung. Nach Darstellung des Finanzministeriums ist Qiu der letztlich wirtschaftlich Berechtigte von Premium Financial. Über das Unternehmen soll er im Auftrag der Prince Group weitere Firmen in Hongkong und auf den Britischen Jungferninseln kontrolliert haben.
Zhao soll als persönliche Assistentin Qius tätig gewesen sein. Außerdem habe sie bei mehreren Hongkonger Unternehmen, die letztlich von ihm kontrolliert worden seien, als Gesellschaftssekretärin und Co-Direktorin fungiert. Die in der Sanktionsbegründung beschriebenen Verbindungen lenken den Blick auf formelle Unternehmensfunktionen, wirtschaftlich Berechtigte sowie den grenzüberschreitenden Transfer von Geld und Dienstleistungen.
He ist die Ehefrau von Chen Bo, einem Manager der Prince Group. Das Finanzministerium wirft Chen vor, nach einer Sanktionsmaßnahme im Oktober 2025 das Eigentum an einem Luxushaus in Tokio auf He übertragen zu haben. Visal Pang, ebenfalls neu sanktioniert, soll elf kambodschanische Unternehmen kontrollieren. Bei mehreren davon sei er gemeinsam mit Chen als Co-Direktor tätig gewesen. Die USA hatten Chen am 23. Juni 2026 sanktioniert.
Die Maßnahme umfasst zudem Firmen mit Verbindungen zu den zuvor sanktionierten Führungskräften der Prince Group Dai An und Thet Li. Die in Singapur ansässige Greenbay Multi Media befindet sich nach Angaben des Finanzministeriums vollständig im Eigentum von Thet Li. Die genannten Beziehungen beschreiben mögliche Verbindungen innerhalb des mutmaßlichen Netzwerks; sie belegen nicht, dass alle betroffenen Firmen Teil derselben Beteiligungskette sind.
OFAC-50-Prozent-Regel erfasst auch nicht gelistete Firmen
Die OFAC-Beschränkungen gelten nicht nur für Personen und Unternehmen, die ausdrücklich auf der Sanktionsliste stehen. Auch ein Unternehmen gilt als gesperrt, wenn eine oder mehrere sanktionierte Personen direkt oder indirekt mindestens 50 Prozent daran halten. Beteiligungen können zusammengerechnet werden. Deshalb kann eine Geschäftspartnerin unter die Beschränkungen fallen, obwohl ihr Name nicht auf der öffentlichen Liste steht. Entscheidend ist auch die Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten und der zusammengefassten Anteile sanktionierter Gesellschafter.
Nach US-Recht müssen Vermögenswerte und Eigentumsinteressen sanktionierter Personen eingefroren werden, wenn sie sich in den USA befinden oder von US-Personen verwahrt beziehungsweise kontrolliert werden. Die Sperrung ist OFAC zu melden. Sofern eine allgemeine oder spezielle Genehmigung vorliegt oder eine einschlägige Ausnahme greift, dürfen US-Personen grundsätzlich keine Geschäfte mit sanktionierten Personen oder sonstigem gesperrtem Vermögen tätigen. Auch Transaktionen in den USA oder über das Land sind untersagt.
Das Finanzministerium weist darauf hin, dass Verstöße zivil- oder strafrechtliche Folgen haben können. In bestimmten Fällen kann eine zivilrechtliche Haftung auch ohne Vorsatz greifen. Die OFAC-Leitlinien zur Einhaltung der Sanktionen sehen eine Prüfung von Eigentumsverhältnissen bei Geschäftsbeziehungen und Konten vor. Die neuen Einträge und die 50-Prozent-Regel zeigen, dass ein Abgleich des Firmennamens allein unter Umständen nicht ausreicht: Unternehmen müssen auch wirtschaftlich Berechtigte, kontrollierende Personen und indirekte Beteiligungen ermitteln.