Das US-Finanzministerium will US-Finanzinstituten untersagen, Transaktionen mit der Kryptobörse MEXC Global abzuwickeln. FinCEN beziffert das Volumen mutmaßlich illegaler Aktivitäten im Zusammenhang mit der Plattform auf rund 16,7 Milliarden US-Dollar. Die Anordnung erfasst auch Kryptotransfers und soll 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Federal Register wirksam werden. Betroffen sein könnten auch Überweisungen über US-Institute oder dort regulierte Börsen, selbst wenn die Händler in anderen Ländern sitzen.
FinCEN verweist auf Verbindungen zu Russland, Iran und Nordkorea
In einer 24-seitigen Anordnung erklärt FinCEN, MEXC habe zwischen Mai 2021 und Mai 2026 verdächtige Transaktionen im Umfang von rund 16,7 Milliarden US-Dollar abgewickelt. Knapp 1,5 Milliarden US-Dollar davon bringt das Finanzministerium mit Versuchen in Verbindung, russische Sanktionen zu umgehen. Dazu zählten Transaktionen über die sanktionierte Börse Garantex.
Die Behörde führt außerdem direkte Transfers von mehr als einer Milliarde US-Dollar zwischen MEXC und über 40 iranischen Kryptobörsen an. Für 2025 wirft FinCEN der Plattform zudem vor, Transaktionen im Umfang von rund 350.000 US-Dollar für Sim Hyon Sop ermöglicht zu haben, einen unter Sanktionen stehenden nordkoreanischen Geldwäscher.
Finanzminister Scott Bessent sagte, es gebe eine klare Entscheidung zwischen der Unterstützung des iranischen Regimes und dem Zugang zum US-Finanzsystem. Die Maßnahme zielt darauf, US-Finanzinstitute von der Abwicklung MEXC-bezogener Gelder auszuschließen. Welche Handelsdienste die Börse ihren Nutzern anbieten darf, legt die Anordnung für sich genommen nicht fest.
US-Kundenverbot und Beschränkung des Zahlungsverkehrs greifen unterschiedlich
In den Nutzungsbedingungen von MEXC sind die USA bereits als Gebiet aufgeführt, in dem die Dienste der Plattform nicht verfügbar sind. Auch Iran und Nordkorea stehen auf der Liste der ausgeschlossenen Länder. Diese geografischen Einschränkungen regeln, wer auf MEXC handeln darf. Die FinCEN-Anordnung betrifft dagegen den Zahlungs- und Geldtransferverkehr über US-Finanzinstitute. Die Maßnahmen haben somit unterschiedliche Anwendungsbereiche.
Auch Händler mit Wohnsitz in Europa könnten betroffen sein, wenn sie Kryptowährungen zwischen MEXC und einer in den USA regulierten Börse transferieren wollen. Nach Inkrafttreten der Anordnung könnte eine solche Übertragung blockiert werden. Entscheidend sind der Weg der Gelder und die Umsetzung der Beschränkungen durch die beteiligten Finanzinstitute.
Inkrafttreten 30 Tage nach Veröffentlichung
Das Verbot gilt nicht bereits ab dem Tag der Ankündigung. Nach dem Zeitplan des Finanzministeriums beginnen die Beschränkungen 30 Tage nach der Veröffentlichung im Federal Register. Wie in der Zwischenzeit einzelne Transaktionen von MEXC-Nutzern behandelt werden, geht aus der Ankündigung nicht hervor.
Nutzer dürften vor allem darauf achten, ob Überweisungen zu und von US-Finanzinstituten weiter möglich sind, ob plattformübergreifende Kryptotransfers blockiert werden und wie MEXC sowie seine Partner ihre Abläufe anpassen. Bislang ist lediglich festgelegt, dass US-Finanzinstitute keine Transaktionen mit MEXC abwickeln dürfen. Offen bleibt, wie Nutzerkonten in verschiedenen Ländern und interne Handelsabläufe der Börse behandelt werden.