Russlands Zentralbank hat Regeln für den Handel mit Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und Tether (USDT) durch Privatanleger verabschiedet. Ab dem 17. November können sie die drei Kryptowährungen über regulierte Anbieter kaufen und verkaufen. Für nicht qualifizierte Anleger gilt ein jährliches Kauflimit von 300.000 Rubel (rund 3.700 US-Dollar) je Anbieter; qualifizierte Anleger unterliegen keiner Kaufobergrenze. Vor dem Handel müssen alle Anleger einen Test absolvieren. Der Handel wird damit in regulierte Kanäle gelenkt, während Beschränkungen für außerbörsliche Geschäfte und Zahlungen mit Kryptowährungen bestehen bleiben.
Jahreslimit gilt je Anbieter
Der Handel soll über Vermittler wie Broker, Vermögensverwalter und Anbieter von Kryptohandelsdiensten möglich sein. Das Limit von 300.000 Rubel gilt jeweils separat pro Anbieter und nicht plattformübergreifend. Qualifizierte Anleger können ohne Kaufobergrenze handeln, müssen den vorgeschriebenen Test aber ebenfalls bestehen.
Zugelassen sind BTC, ETH und USDT. Ein früher veröffentlichter Entwurf der Zentralbank sah für geeignete Vermögenswerte Kriterien zur Marktkapitalisierung, zum durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen und zu mindestens fünf Jahren Kursdaten an ausländischen Börsen vor. Grundlage für das Regelwerk ist ein am 4. August unterzeichnetes Gesetz, das am 1. September in Kraft trat. Die Zentralbank wurde damit beauftragt, die konkreten Handelsregeln festzulegen.
Moskauer Börse plant Pilot ab 1. Dezember
Die Moskauer Börse, Russlands größter Handelsplatz, will am 1. Dezember mit dem Kryptohandel beginnen. Zum Start ist ein Pilotprojekt mit den drei zugelassenen Vermögenswerten geplant. Damit könnten Kryptowährungen in die traditionelle Handelsinfrastruktur des Landes eingebunden werden; das anfängliche Angebot bleibt jedoch ein Pilot.
Auch die Sberbank, eine der größten Banken Russlands, erhielt im Oktober die Genehmigung, Kryptohandelsdienste anzubieten. Mit dem Einstieg von Banken und Börsen entstehen für Anleger regulierte Handelswege. Dabei gelten weiterhin die Vorgaben der Zentralbank zu zugelassenen Vermögenswerten, Kaufgrenzen und Tests.
Direkter Peer-to-Peer-Handel soll 2027 verboten werden
Während Russland den Handel über regulierte Plattformen ausbaut, verschärft das Land zugleich die Kontrollen außerhalb dieser Kanäle. Nach Angaben der Zentralbank soll der direkte Peer-to-Peer-Handel mit Kryptowährungen ab dem 1. Juli 2027 verboten sein. Überweisungen von regulierten digitalen Konten auf selbstverwaltete Wallets sind bereits untersagt.
Zudem bleibt es verboten, Kryptowährungen zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Die neuen Regeln erlauben somit den Anlagehandel über bestimmte Vermittler, ändern aber nichts am Verbot alltäglicher Kryptozahlungen. Für Nutzer bleiben die zugelassenen Handelswege, die jährlichen Kaufgrenzen und die Beschränkungen bei Geldtransfers maßgeblich.