Griechenlands Parlament hat am 5. November ein Steuermodell für Kryptowährungen verabschiedet. Auf individuelle Gewinne sollen 10 Prozent Steuer anfallen, während jährliche Gewinne bis 500 Euro steuerfrei bleiben. Die Regeln sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für Erträge aus Staking und dezentraler Finanzwirtschaft (DeFi) steht ein gesonderter Steuersatz von 15 Prozent im Raum; die Einzelheiten sind jedoch noch offen. Das Gesetz schafft erstmals einen umfassenden Rahmen für die Besteuerung digitaler Vermögenswerte in Griechenland. Wie Geschäfte über ausländische Plattformen gemeldet und geprüft werden sollen, muss die Regierung noch näher regeln.
10 Prozent auf Gewinne, Verluste fünf Jahre verrechenbar
Jährliche Kryptogewinne bis 500 Euro sollen steuerfrei sein. Übersteigt der Gewinn diese Freigrenze, wird der darüber hinausgehende Betrag besteuert. Anrechenbare Verluste können bis zu fünf Jahre vorgetragen und mit späteren Gewinnen verrechnet werden.
Ein Vorschlag des Finanzministeriums vom Oktober sieht für Privatpersonen einen Steuersatz von 10 Prozent auf Veräußerungsgewinne vor. Diese werden grundsätzlich als Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten berechnet. Die genaue Berechnung und die Meldepflichten sollen erst in den Ausführungsbestimmungen festgelegt werden.
Das Ministerium hatte zudem vorgeschlagen, den Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere nicht sofort steuerlich zu erfassen. Abgeordnete stellten jedoch Fragen zum endgültigen Wortlaut. Ob solche Tauschgeschäfte tatsächlich zunächst steuerfrei bleiben, ist daher noch ungeklärt.
Staking- und DeFi-Erträge bleiben Gegenstand der Prüfung
Nach dem Vorschlag des Finanzministeriums sollen Erträge aus Staking, Krypto-Krediten und DeFi-Liquiditätsprämien als Zinseinkünfte gelten. Dafür wäre ein Steuersatz von 15 Prozent vorgesehen, getrennt von der Besteuerung von Handelsgewinnen. Diese Regelungen sind bislang Teil des Vorschlags; ihr endgültiger Anwendungsbereich und ihre konkrete Ausgestaltung stehen noch nicht fest.
Das Gesetz sieht außerdem ein zwölfmonatiges Zeitfenster für eine freiwillige Offenlegung vor. Anleger können darin Kryptogewinne aus früheren Jahren nachmelden. Wer die festgelegten Bedingungen erfüllt, kann Strafzahlungen und Verzugszinsen wegen verspäteter Erklärung vermeiden. Weitere Vorgaben zu Transparenz und Steuerprüfungen will die Regierung in den kommenden Wochen vorlegen.
Geschäfte auf Auslandsbörsen erschweren die Kontrolle
Für die griechischen Behörden ist die Überprüfung eine praktische Herausforderung: Anleger im Land nutzen häufig Kryptobörsen mit Sitz im Ausland, sodass sich ihre Aktivitäten nicht vollständig nachvollziehen lassen. Ein hochrangiger Beamter des Finanzministeriums sagte, die möglichen Einnahmen aus der neuen Steuer ließen sich derzeit nicht beziffern. Die Größe des Marktes sei nur schwer verlässlich zu ermitteln.
Wie die Behörden die Angaben der Steuerpflichtigen künftig überprüfen können, hängt auch von den noch ausstehenden Transparenz- und Prüfungsregeln ab. Besonders relevant sind dabei Geschäfte über ausländische Plattformen und die Frage, welche Nachweise Anleger für ihre Transaktionen vorlegen müssen.
Kryptosteuern in Europa unterscheiden sich deutlich
Mit 10 Prozent liegt Griechenland im europäischen Vergleich bei den Steuersätzen auf Kryptogewinne im unteren Bereich. Die angeführten Vergleichswerte betragen 8 Prozent für Zypern, jeweils 10 Prozent für Belgien und Bulgarien sowie 12 Prozent für Kroatien. Italien will seinen regulären Satz auf Kryptokapitalgewinne 2026 auf 33 Prozent anheben; Rumänien hat den Satz auf 16 Prozent erhöht. In Schweden werden bestimmte Kryptogewinne mit 30 Prozent besteuert.
Einige Länder sehen für bestimmte Gewinne Ausnahmen vor, wenn Vermögenswerte mindestens eine bestimmte Zeit gehalten wurden. In Deutschland und Portugal gelten solche Befreiungen für ausgewählte Gewinne nach einem Jahr. Die genannten Fristen liegen bei sechs Monaten in Luxemburg, zwei Jahren in Kroatien und drei Jahren in Tschechien. Auch die Schweiz, Slowenien und Malta werden als Länder aufgeführt, in denen qualifizierte Privatanleger von der Kapitalertragsteuer auf Kryptowerte befreit sein können.
Die Steuerpflicht in Europa hängt nicht allein von der Höhe des Gewinns ab. Entscheidend können auch der steuerliche Wohnsitz, die Haltedauer und die Einstufung der jeweiligen Aktivität sein. In Griechenland sind die Grundzüge nun beschlossen; konkrete Regeln zur Berechnung und Erklärung von Gewinnen, zu Kryptotauschgeschäften sowie zu Staking- und DeFi-Erträgen stehen noch aus.