Für die von der jüngsten Entlassungsrunde betroffenen Oracle-Beschäftigten liegen inzwischen nähere Angaben zu den Austrittskonditionen vor. Ein internes Frage-und-Antwort-Dokument sieht für berechtigte Mitarbeiter eine Abfindung von bis zu 26 Wochen Grundgehalt vor. Nicht gevestete Aktienoptionen und Restricted Stock Units (RSUs) werden mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses gestrichen. Auch der Anspruch auf künftige unternehmensweite Boni kann entfallen.
Oracle informierte die betroffenen Beschäftigten am Montag. In einzelnen Teams hatte das Unternehmen zuvor Stellenkürzungen im zweistelligen Prozentbereich angekündigt, um die Personalkosten zu senken. Gleichzeitig nimmt Oracle seit Jahren umfangreiche Kredite auf und investiert mehrere zehn Milliarden Dollar in Infrastruktur für künstliche Intelligenz. Die Entlassungen betreffen daher nicht nur die Lohnzahlungen, sondern auch Beteiligungen, Boni, Provisionen und Guthaben aus dem Mitarbeiteraktienprogramm.
Abfindung auf 26 Wochen Grundgehalt begrenzt
Nach der internen Regelung erhalten Beschäftigte im ersten Jahr bei Oracle eine Abfindung in Höhe von vier Wochen Grundgehalt. Für jedes weitere Dienstjahr kommt eine zusätzliche Woche hinzu. Hat ein Mitarbeiter im letzten Beschäftigungsjahr mindestens sechs Monate gearbeitet, wird dieses Jahr bei der Berechnung als vollständiges Dienstjahr gewertet.
Die Abfindung ist insgesamt auf 26 Wochen Grundgehalt begrenzt. Nachdem der Mitarbeiter die Abfindungsvereinbarung unterzeichnet und Unternehmenseigentum zurückgegeben hat, erfolgt die Zahlung in der Regel etwa drei Wochen später. Kehrt ein ehemaliger Mitarbeiter innerhalb von sechs Monaten zu Oracle zurück, kann das Unternehmen die Rückzahlung eines Teils der Abfindung verlangen.
Im Vergleich zu veröffentlichten Regelungen anderer großer Technologiekonzerne gehört das Standardpaket von Oracle nicht zu den großzügigsten. Salesforce sieht bis zu 30 Wochen Gehalt vor, mindestens jedoch neun oder 13 Wochen, abhängig von der Position. Hinzu kommt eine dienstzeitabhängige Zahlung. Bei Microsoft konnten Beschäftigte in der jüngsten Entlassungsrunde im Sommer teilweise bis zu 39 Wochen Grundgehalt erhalten. Vorgesehen waren mindestens 60 Tage sowie je nach Hierarchiestufe zusätzlich ein oder zwei Wochen für jeweils sechs Dienstmonate.
Mitarbeiteraktienprogramm endet am letzten Arbeitstag
Die Teilnahme am Employee Stock Purchase Plan (ESPP) von Oracle endet mit dem Datum, an dem das Arbeitsverhältnis ausläuft. Bereits während des laufenden Kaufzeitraums eingezahlte Beträge werden normalerweise mit der letzten Gehaltszahlung und ohne Zinsen zurückerstattet.
Eine Ausnahme gilt für Beschäftigte, die während bestimmter Kaufzeiträume ausscheiden: vom 16. bis 30. September oder vom 16. bis 31. März. In diesen Fällen werden die Beiträge zum Erwerb von Oracle-Aktien verwendet, statt direkt zurückgezahlt zu werden. Welche Regel gilt, hängt vom Beendigungsdatum und vom jeweils maßgeblichen Kaufzeitraum ab.
Nicht gevestete Optionen und RSUs verfallen
Alle nicht gevesteten Aktienoptionen verfallen mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Bereits gevestete Optionen können grundsätzlich noch innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden ausgeübt werden, sofern ihre ursprüngliche Laufzeit nicht früher endet. Für bestimmte Optionen, die im Zuge von Übernahmen gewährt wurden, kann die Ausübungsfrist nach dem Ausscheiden lediglich einen Monat betragen.
Auch nicht gevestete RSUs werden bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestrichen. Gevestete RSUs bleiben im Besitz des Mitarbeiters und werden weiterhin im Fidelity-Brokerage-Konto geführt. Wie viel Beteiligungswert ein Beschäftigter tatsächlich behält, hängt damit sowohl vom Vesting-Status zum Zeitpunkt des Ausscheidens als auch davon ab, ob berechtigte Optionen fristgerecht ausgeübt werden.
Boni, Provisionen und Urlaub unterliegen eigenen Regeln
Beschäftigte in Vertriebs- oder Beratungs-Bonusprogrammen können bereits nach dem jeweiligen Vergütungsplan erworbene Boni weiterhin erhalten. Mitarbeiter im unternehmensweiten Bonusprogramm verlieren dagegen mit ihrem Ausscheiden den Anspruch auf künftige Unternehmensboni.
Provisionen werden bis zum letzten Arbeitstag berechnet. Bereits verdiente, aber noch nicht ausgezahlte Provisionen bleiben nach dem jeweils geltenden Vergütungsplan zahlbar. Das Ausscheiden bei Oracle führt nicht automatisch zum Wegfall dieser Ansprüche.
Bis zum Beendigungsdatum angesammelter Urlaub wird auf Grundlage des Austrittsdatums anteilig berechnet und nach den Unternehmensregeln ausgezahlt. Nicht genutzte bezahlte Krankheitstage werden bei Ende des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht vergütet, sofern geltendes Recht keine andere Regelung verlangt.
Oracle-Belegschaft binnen eines Jahres um 13 Prozent gesunken
Die jüngsten Kürzungen folgen auf eine weitere Stellenabbaurunde bei Oracle in diesem Jahr. Zum Ende des Geschäftsjahres am 31. Mai 2026 war die Belegschaft des Unternehmens um rund 21.000 Mitarbeiter beziehungsweise 13 Prozent geschrumpft. Zugleich investiert Oracle weiterhin umfangreich in Rechenzentren und andere KI-Infrastruktur und finanziert einen Teil dieser Expansion über Fremdkapital.
Oracle-Finanzvorständin Hilary Maxson nannte bei einer Mitarbeiterversammlung in dieser Woche keine konkrete Zahl für die jüngsten Entlassungen. Sie sagte, das Unternehmen müsse disziplinierter entscheiden, wohin es Geld und Zeit lenke. Ziel sei nicht lediglich, von den Beschäftigten mehr Leistung mit weniger Ressourcen zu verlangen. Stattdessen sollten Prozesse vereinfacht werden, die den Kunden keinen Nutzen bringen, und Mittel in Bereiche mit dem größten Beitrag gelenkt werden.
Für die betroffenen Beschäftigten hängt der endgültige Wert des Austrittspakets damit nicht nur von Grundgehalt und Betriebszugehörigkeit ab. Maßgeblich sind auch der Vesting-Status, der Zeitpunkt der ESPP-Kauffristen, die Art des Bonusprogramms und die Frage, ob Provisionen bereits verdient wurden. Das interne Dokument legt die relevanten Fristen nach dem Ausscheiden fest. Umfang und Ausgestaltung weiterer Entlassungen sowie der Kostensenkungsmaßnahmen können sich jedoch noch ändern.