Der Ausschuss für Haushalt und Steuern des US-Repräsentantenhauses, der Ways and Means Committee, hat den Digital Asset Tax Clarity Act (H.R. 10357) mit 38 zu 5 Stimmen vorangebracht. Der Gesetzentwurf soll erstmals einen breiteren steuerlichen Rahmen für Krypto-Zahlungen, Stablecoins, Handel, Kredite, Staking und Mining schaffen und wird nun dem gesamten Repräsentantenhaus vorgelegt. Nach der Annahme eines von Ausschussvorsitzendem Jason Smith eingebrachten Änderungsantrags beschloss das Gremium, die überarbeitete Fassung offiziell an das Repräsentantenhaus zu übermitteln.
Für die Kryptoindustrie ist die Abstimmung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem umfassenderen US-Steuerrahmen für digitale Vermögenswerte. Branchenverbände begrüßten das Votum, verwiesen aber zugleich auf ungelöste Fragen. Dazu gehören eine mögliche Steuerfreistellung für kleine Alltagszahlungen sowie der Zeitpunkt, zu dem Erträge aus Staking und Mining als Einkommen gelten.
Steuerfreibetrag von 10 Dollar bleibt eng begrenzt
Für Veräußerungen nach dem 31. Dezember 2027 würde H.R. 10357 Gewinne und Verluste grundsätzlich steuerlich unberücksichtigt lassen, wenn digitale Vermögenswerte zur Begleichung bestimmter Netzwerk- oder Transaktionsgebühren von höchstens 10 Dollar eingesetzt werden. Bei Transaktionsgebühren müsste der zur Zahlung verwendete Vermögenswert grundsätzlich außerdem derselbe Asset-Typ sein wie der, der der zugrunde liegenden Übertragung zugrunde liegt.
Die Regelung reagiert auf ein Steuerproblem, das entstand, nachdem der Internal Revenue Service digitale Vermögenswerte als Eigentum beziehungsweise Vermögensgegenstände eingestuft hatte. Bezahlen Nutzer Blockchain-Gebühren mit Kryptowährungen, kann bereits die Zahlung als steuerpflichtige Veräußerung gelten. Das gilt auch dann, wenn es um einen kleinen Betrag und nur um eine geringe Wertveränderung des Assets geht.
Alison Mangiero, Chief Strategy Officer und Leiterin der US-Politik beim Crypto Council for Innovation, bezeichnete die Ausschussentscheidung als wichtigen Schritt. Zugleich wies sie darauf hin, dass der Kongress die geplante De-minimis-Ausnahme für alltägliche Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten noch ausweiten könnte. Die derzeitige 10-Dollar-Regel konzentriert sich vor allem auf qualifizierte Netzwerk- und Transaktionsgebühren. Eine allgemeine Steuerbefreiung für kleine Einkäufe mit Krypto-Assets entsteht dadurch nicht.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine besondere steuerliche Behandlung für qualifizierte, auf US-Dollar lautende Stablecoins vor und würde eine vereinfachte Bilanzierungswahl für häufig gehandelte digitale Vermögenswerte ermöglichen. Weitere Bestimmungen sollen ausgewählte Regelungen aus den traditionellen Finanzmärkten auf den Digital-Asset-Sektor übertragen. Dazu zählen ein Safe Harbor für bestimmte Kreditgeschäfte, die Bewertung zum Marktpreis für qualifizierte Händler und Trader sowie vereinfachte Regeln für bestimmte Spenden. Nach Darstellung des Ausschusses sollen damit Unterschiede zwischen der steuerlichen Behandlung digitaler Vermögenswerte und traditioneller Finanzinstrumente verringert werden.
Wash-Sale-Regeln sollen auf Krypto ausgeweitet werden
Der Gesetzentwurf beschränkt sich nicht auf gezielte Erleichterungen. Er würde die Wash-Sale- und Constructive-Sale-Regeln auch auf digitale Vermögenswerte anwenden. Damit würden Steuerstrategien eingeschränkt, die auf den bisherigen Unterschieden zwischen den Regelwerken beruhen. Kryptowährungen fallen bislang im Allgemeinen nicht unter die Wash-Sale-Bestimmungen, die für Wertpapiere und andere Finanzinstrumente gelten. Das lässt Anlegern bei bestimmten Transaktionsstrukturen mehr Spielraum.
Sollte die Regelung in Kraft treten, müssten Anleger die steuerlichen Folgen neu bewerten, wenn sie Positionen mit Verlust verkaufen, sie kurze Zeit später zurückkaufen und ein ähnliches Marktrisiko beibehalten. Wie weit die Vorschriften letztlich reichen und wie sie umgesetzt werden, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren sowie von späteren Vorgaben des US-Finanzministeriums ab.
Zeitpunkt der Besteuerung von Staking-Erträgen bleibt offen
Der Zeitpunkt, zu dem Mining- und Staking-Erträge steuerlich erfasst werden, gehört weiterhin zu den drängendsten Fragen der Branche. Der Gesetzentwurf würde Einkünfte aus der Validierung digitaler Vermögenswerte als gewöhnliches Einkommen einstufen. Außerdem wären Regelungen zur steuerlichen Zuordnung vorgesehen, die sich am Aufenthaltsort des Steuerpflichtigen oder am Standort der relevanten Geschäftstätigkeit orientieren. Qualifizierte Investment Trusts könnten zudem Staking betreiben, ohne allein deshalb ihren Trust-Status zu verlieren.
Der aktuelle Text enthält jedoch nicht den Steueraufschub, der in einigen früheren Vorschlägen vorgesehen war. Danach hätten qualifizierte Miner und Staking-Teilnehmer die Erfassung neu erhaltenener Token bis zu deren Verkauf aufschieben können. H.R. 10357 klärt damit zwar die steuerliche Einordnung der Einkünfte aus Validierungsaktivitäten, beantwortet aber nicht die zentrale Frage der Branche, wann diese Einkünfte steuerlich angesetzt werden sollen.
Das ist besonders für Betreiber relevant, die ihre Rewards nicht gleichzeitig in bar erhalten. Werden die Token bereits bei Erhalt als Einkommen besteuert, kann für Miner und Validatoren eine Steuerschuld entstehen, bevor sie die Assets verkaufen. Sinkt der Token-Preis anschließend, kann eine Differenz zwischen der steuerlichen Anschaffungskostenbasis und dem letztlich erzielten Wert entstehen.
Finanzministerium soll Regeln für Offshore-DAOs vorlegen
Der Entwurf befasst sich auch mit Kryptoorganisationen, die außerhalb der USA gegründet wurden. Das US-Finanzministerium müsste innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Leitlinien zur steuerlichen Behandlung ausländischer Einheiten vorlegen, die mit dezentralen autonomen Organisationen, sogenannten DAOs, verbunden sind. Die Vorgaben sollen unter anderem klären, wie sich qualifizierte Stiftungen in US-Unternehmen umwandeln könnten und ob für Einheiten, die vor dem 14. September gegründet wurden, ein befristeter Safe Harbor geschaffen werden sollte.
Miles Jennings, Policy Lead und General Counsel bei a16z crypto, erklärte, die Bestimmungen könnten Gründern klarere Regeln geben und bestimmten Krypto-Stiftungen einen Weg zurück in die USA über eine inländische Steuerstruktur eröffnen. Auch Mangiero bezeichnete die DAO-Regeln als potenziell relevant für die Wahl des Sitzes von Krypto-Projekten und die Ansiedlung von Arbeitsplätzen. Gleichzeitig betonte sie, dass der Gesetzentwurf noch technische Änderungen benötige.
H.R. 10357 hat den Ways and Means Committee nun verlassen und tritt in die nächste Phase der Beratung im Repräsentantenhaus ein. Für die Branche bleibt entscheidend, ob die 10-Dollar-Regel ausgeweitet wird, ob Staking- und Mining-Erträge steuerlich aufgeschoben werden können und wie die Wash-Sale-Vorschriften sowie die Regeln für Offshore-DAOs am Ende umgesetzt werden.