Die Demokraten im US-Senat haben am Donnerstag den Stop Wall Street Looting Act of 2026 erneut eingebracht. Der Gesetzentwurf würde Private-Equity-Firmen unmittelbarer für Schulden, Gerichtsurteile, Pensionsverpflichtungen und Verstöße gegen Arbeitsrecht bei kontrollierten Unternehmen haftbar machen. Zugleich soll er einschränken, wie Fonds nach fremdfinanzierten Übernahmen Geld und Vermögenswerte aus Beteiligungsunternehmen abziehen dürfen.
Kurzfristig dürfte das Vorhaben kaum verabschiedet werden. Politisch ist der Zeitpunkt jedoch relevant: Der 119. Kongress nähert sich seinem Ende, während die Republikaner derzeit beide Kammern kontrollieren. Der Gesetzentwurf wurde bereits dreimal eingebracht und war Gegenstand von Anhörungen im Kongress. Sollten die Demokraten nach den diesjährigen Zwischenwahlen das Repräsentantenhaus, den Senat oder beide Kammern zurückgewinnen, könnten strengere Vorgaben für Private Equity auf ihrer Gesetzgebungsagenda landen.
Gesetzentwurf würde Haftung von Private Equity ausweiten
Der zentrale Teil des Vorschlags würde Private-Equity-Firmen und ihre kontrollierenden Eigentümer enger mit den finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen ihrer Beteiligungsunternehmen verknüpfen. Nach den Plänen könnten die Firmen für Schulden, Gerichtsurteile, Pensionsverpflichtungen und rechtswidriges Verhalten eines Beteiligungsunternehmens haftbar gemacht werden. Derzeit besteht eine solche Haftung häufig nur mittelbar über die jeweilige Beteiligungsstruktur.
Auch Ausschüttungen nach einem fremdfinanzierten Buy-out sollen begrenzt werden. In den ersten vier Jahren nach einer Übernahme dürfte ein Beteiligungsunternehmen keine Ausschüttungen an Investoren leisten. Danach wären Ausschüttungen auf höchstens 10 % der gesamten Schulden des Unternehmens begrenzt. Zudem sollen bestimmte Insolvenzschutzregelungen entfallen, von denen Private-Equity-Firmen derzeit profitieren. Dadurch könnte es leichter werden, Gelder zurückzufordern, die vor dem Insolvenzantrag eines Beteiligungsunternehmens an die Fonds übertragen wurden. Die Rückschaufrist für solche Transaktionen würde auf 15 Jahre verlängert.
Arbeitnehmerforderungen und Kündigungsfristen im Fokus
In Insolvenzverfahren soll der vorrangig zu berücksichtigende Forderungsbetrag je Beschäftigtem von 10.000 auf 20.000 US-Dollar steigen. Die derzeit geltende Frist von 180 Tagen für die Anmeldung entsprechender Forderungen würde entfallen. Bei gerichtlichen Prüfungen von Verkäufen von Vermögenswerten insolvenzgefährdeter Unternehmen müssten Angebote, die Arbeitsplätze erhalten, zudem bevorzugt berücksichtigt werden.
Private-Equity-Firmen könnten außerdem haften, wenn Beteiligungsunternehmen gegen den Worker Adjustment and Retraining Notification Act, kurz WARN Act, verstoßen. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte und Kommunalverwaltungen vor größeren Entlassungswellen rechtzeitig zu informieren. Die vorgeschlagenen Änderungen würden verhindern, dass sich Private-Equity-Firmen allein mit dem Hinweis auf die rechtliche Eigenständigkeit des Beteiligungsunternehmens ihrer Verantwortung für Massenentlassungen entziehen.
Managementgebühren, Zinsabzüge und Carried Interest betroffen
Ein weiterer Schwerpunkt ist die steuerliche Behandlung. Der Gesetzentwurf sieht eine Steuer von 100 % auf Gebühren vor, die Beteiligungsunternehmen an Manager privater Fonds zahlen. Außerdem soll die Möglichkeit eingeschränkt werden, Zinsaufwendungen abzusetzen, die durch eine übermäßige Verschuldung entstehen. Damit sollen steuerliche Vorteile reduziert werden, die sich aus einer höheren Verschuldung von Beteiligungsunternehmen ergeben.
Darüber hinaus soll die steuerliche Behandlung von Carried Interest abgeschafft werden. Sie ermöglicht Investmentmanagern derzeit, bestimmte Vergütungen mit dem für Kapitalgewinne geltenden Steuersatz zu versteuern. Für die Private-Equity-Branche könnten sich dadurch die Finanzierung von Leveraged Buy-outs, Vereinbarungen über Managementgebühren und die effektiven Einkommen der Fondsmanager verändern.
SEC soll Eigentum und Geschäftsentwicklung erfassen
Bei einer Verabschiedung würde der Gesetzentwurf neue Offenlegungspflichten für Private-Equity-Manager bei der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) schaffen. Zu den erforderlichen Angaben würden die Eigentümerstruktur eines privaten Fonds, seine Verschuldung, die operative Entwicklung der Beteiligungsunternehmen, politische Spenden und Arbeitspraktiken gehören.
Private-Equity-Firmen müssten außerdem vierteljährlich über Kredite berichten, die von ihren Beratern arrangiert und von privaten Fonds finanziert werden. Für Investoren und Aufsichtsbehörden würden die Angaben mehr Einblick in Kontrollverhältnisse, Verschuldung und Geldflüsse schaffen. Für die Fondsmanager könnten zugleich höhere Betriebs- und Berichtskosten entstehen.
Private-Equity-Vermögen binnen fünf Jahren verdoppelt
Der Vorstoß erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem Private Equity in weiten Teilen der US-Wirtschaft an Bedeutung gewonnen hat. In dem Gesetzentwurf angeführte Daten zeigen, dass das Vermögen von Private-Equity-Fonds von rund 4,5 Billionen US-Dollar im Jahr 2020 auf mehr als 9 Billionen US-Dollar im Jahr 2025 gestiegen ist. Damit hat es sich innerhalb von fünf Jahren ungefähr verdoppelt.
Die Unterstützer des Gesetzes verweisen insbesondere auf den Wohnungsmarkt. Ein im Juli dieses Jahres vom Kongress verabschiedetes Wohnungsbaugesetz untersagt großen institutionellen Investoren mit mehr als 350 Einfamilienhäusern im Bestand, weitere Einfamilienhäuser zu kaufen. Demokratische Abgeordnete sehen darin einen Beleg dafür, dass es im Kongress Unterstützung für eine Begrenzung der Expansion großer institutioneller Investoren gibt. Ähnliche regulatorische Ansätze wollen sie auf das Gesundheitswesen, die Kinderbetreuung, den Wohnungsmarkt und lokale Zeitungen übertragen.
Vorerst dürfte der Gesetzentwurf daher eher die Erwartungen an die künftige Regulierung prägen, als die Arbeitsweise von Private-Equity-Fonds unmittelbar zu verändern. Sein weiterer Weg hängt davon ab, welche Partei nach den Zwischenwahlen den Kongress kontrolliert und wie die Verhandlungen über Unternehmenshaftung, Rangfolge von Insolvenzforderungen und Steuerpolitik verlaufen. Private-Equity-Firmen und ihre Beteiligungsunternehmen dürften dabei vor allem Verschuldungsquoten, Ausschüttungen, Verfahren bei Entlassungen und die Offenlegung von Managementgebühren im Blick behalten.